Volksverhetzung mit Hitlerbild

Das Amtsgericht Memmingen verurteilt einen 19-Jährigen wegen Volksverhetzung. Der junge Mann hatte auf WhatsApp eine Nachricht mit Hitlerbild verbreitet.

Amtsrichter Veit gegenüber beteuerte der Angeklagte in seiner Verhandlung am 11. September, er habe nicht gewusst, dass die Verbreitung derartiger Bilder illegal ist und entschuldigte sich. Das Geständnis wertete das Gericht zu Gunsten des Jugendlichen.

Der junge Mann, dessen Mutter als Zuschauerin im Gerichtssaal anwesend war, musste sich zudem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. In dieser Hinsicht war er bereits vorbestraft und sei in Beratung gewesen. Die Marihuana-Sucht habe er im Griff gehabt. Erst durch familiäre Tragödien habe er einen Rückfall erlitten.

Das Amtsgericht Memmingen verurteilte den Angeklagten schließlich wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und dem Besitz von Betäubungsmitteln nach Jugendrecht zu einer Geldauflage. (Az 4 Ds 331 Js 8152/20) Er muss nun 1000 Euro an den Förderverein der Memminger Bismarckschule bezahlen und erhielt die Weisung, an einer »Orientierungsgruppe« teilzunehmen und abstinent zu bleiben.


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