Amtsgerichtsgebäude Kaufbeuren

Verwarnung wegen Hitlerbild

»Das ist bei uns viel im Umlauf«: Das Amtsgericht Kaufbeuren verwarnt einen jungen Ostallgäuer, der es witzig gefunden haben will, ein perfides Hitlermeme an seine Berufsschulkolleg_innen zu senden.

Am Mittwoch verurteilte das Amtsgericht Kaufbeuren einen jungen Mann wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der 20-jährige Angeklagte aus dem Ostallgäu hatte am 6. Mai 2019 in einer WhatsApp-Gruppe mit 29 Teilnehmenden ein Bild von Adolf Hitler gepostet. Dieses Bild war mit dem Text »und Nein… es ist kein Zufall, dass das Gaspedal rechts ist« sowie mit dem Banner einer Website versehen.

»Das ist bei uns viel im Umlauf«

Die Page ist inzwischen aus dem Netz genommen worden. Dort gab es neben einer Unmenge von rassistischen »Witzen« und Memes etwa auch perfide Sprüche, die sich über die industrielle Massenvernichtung der jüdischen Bevölkerung im Dritten Reich lustig machen.

Ohne Umschweife bekannte sich der junge Angeklagte am Mittwoch schuldig. Rechtsradikal sei er aber nicht, so Erhard M. auf Nachfrage von Amtsrichter Pottkamp. Die Nachricht sei »Satire« gewesen, ein »Spaß darauf«, was zuvor andere in die Gruppe geschrieben hätten. »Das ist bei uns viel im Umlauf«, erklärte der Ostallgäuer. Gemeint ist wohl seine damals 11. Klasse der Berufsschule, an die Erhard M. das Hitlerbild schickte.

»Alles andere als ein Spaß«

»Wenn man auch nur einen Moment daran denkt, was damals passiert ist, dann ist das alles andere als ein Spaß«, schimpfte Richter Pottkamp. Darüber hinaus sei das Konterfei Adolf Hitlers ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation und damit strafbar. Im Gegensatz zu damals wisse er nun, dass das strafbar sei und würde es künftig unterlassen, so der Auszubildende.

Diese Aussage wertete Richter Pottkamp als reuiges Geständnis und befand den jungen Mann des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen für schuldig. Er beließ es jedoch bei einer Verwarnung und der Auflage, 400 Euro an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu überweisen. Der 20-Jährige akzeptierte das Urteil, wodurch es auf der Stelle rechtskräftig wurde.


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