Günzburg, 18. August 2020. Nachdem ein Fahrgast auf Grund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes im Zug von einem Polizeibeamten angesprochen wurde, versuchte dieser sich mit Reichsbürgerdokumenten auszuweisen.
Wie die Polizei in ihrer Pressemeldung mitteilt, legte ein 31-Jähriger ein vermeintliches ärztliches Attest vor, nachdem einem im Zug mitfahrenden Polizisten auffiel, dass der Fahrgast keinen Mund-Nasen-Schutz trug. Immer häufiger werden falsche Atteste vorgelegt, um das Tragen des MNS zu verweigern. Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang, dass der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar sei. Auch dann, wenn die Vorlage von der Homepage einer Arztpraxis stammt.
Identitätskarte des Königreichs Deutschland
Als der Polizist die Identität des 31-Jährigen feststellen wollte, konnte dieser nur die Kopie eines Personalausweises vorweisen. Zusätzlich versuchte der Mann sich jedoch mit einem nicht-amtlichen Ausweis auszuweisen, bei welchem es sich laut Polizei um einen Phantasieausweis handelt. Dieser Ausweis ahmt demnach ein amtliches Dokument, inklusive maschinenlesbarer Zeile, nach. Da der Beschuldigte außerdem ohne festen Wohnsitz ist, wurde der Ausweis sichergestellt.
Bei dem Dokument handelt es sich um eine »Identitätskarte des Königreichs Deutschland«, teilte die Polizei auf Nachfrage mit. Das Phantasiedokument soll eine Zugehörigkeit zum Pseudostaat »Königreich Deutschland« nachweisen, eines der bekanntesten Reichsbürgerkonstrukte. Dessen skurriles selbsternanntes Oberhaupt Peter Fitzek wird, sowie das gesamte Konstrukt, vom Verfassungsschutz beobachtet. Den Fall aus Günzburg wertet die Polizei der als rechtsmotivierte politische Straftat.
(Quelle: Pressemeldungen der Polizei vom 19. August 2020.)