Wegen eines Hitlergrußes in der Halbzeitpause eines Fußballspiels im Sportpark in Jettingen-Scheppach verurteilt das Amtsgericht Günzburg einen damals 60-Jährigen zu vier Monaten Haft auf Bewährung.
Während der Halbzeitpause eines Fußballspiels am 9. Juli 2019 im Sportpark in Jettingen-Scheppach rief ein damals 60-Jähriger »Heil Hitler« und zeigte den Hitlergruß. Dabei handelt es sich um die Grußformeln einer verbotenen nationalsozialistischen Vereinigung. Da das dem Angeklagten bewusst gewesen sei, wirft ihm die Staatsanwaltschaft die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
Am Montag musste sich der Fußballfan vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten, das ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilte. Die Strafe setzte Amtsrichter Kramer zur Bewährung aus. Sie ist noch nicht rechtskräftig.
(Titelbild: Auf dem jüdischen Friedhof in Ichenhausen wurden 18 Tote aus dem Außenlager Burgau des KZ Dachau beigesetzt. Das Lager entstand erst in der Schlussphase des Zweiten Weltkriegs, um den Flugzeugbau von Militärflugzeugen der Firma Messerschmitt kriegsbedingt zu verlagern und dezentral zu organisieren. CC BY-SA 3.0 GFreihalter; Az 2 Ds 331 Js 22466/19)