Vernichtungsphantasien »aus einer Laune heraus« gesungen

Das Amtsgericht Memmingen verurteilt zwei Männer, die vor einem Jahr bei einem Fußballspiel eine U-Bahn »von Dortmund bis Auschwitz« bauen wollten und stellt »keine rechtsradikale Gesinnung« fest.

Im Rahmen einer öffentlichen Fußballübertragung am 18. Mai 2019 in Memmingen sangen sie zweimal, eine U-Bahn von Dortmund bis Auschwitz zu bauen. Dafür mussten sich am Dienstagmorgen zwei junge Männer vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Volksverhetzung vor.

Tat »aus einer Laune heraus« begangen

Doch nur Tobias Peter B. erscheint zum Gerichtstermin. Statt einem Verteidiger bringt der 29-jährige Thüringer seine Mutter mit und berichtet, er sei zum Tatzeitpunkt nur kurz in Memmingen gewesen, wo er den abgängigen Mittäter kennengelernt habe. In letzter Zeit unterhalte B. mit dem Memminger keinen Kontakt mehr. So auch zu seiner Tochter, für die er zu wenig Unterhalt zahle. Nach einer Ausbildung zum Maschinenanlagenführer arbeite er heute bei einer Zeitarbeitsfirma in einer Kleinstadt nahe Gera.

Wegen Gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung sowie Betäubungsmittelbesitzes sammelte der Geraer bereits drei Vorstrafen und saß bereits mehrere Monate in Haft. Wenige Wochen nach seiner Entlassung kam dazu der volksverhetzende Gesang vor rund 20 weiteren Fußballfans im Gasthof Rohrbecks. Zuvor habe er im Treff getrunken, in dem oft auch Neonazis und ihre Sympathisanten anzutreffen sind. Ein solcher will der geständige Angeklagte aber nicht sein. Trotz des Alkoholkonsums, der gering gewesen sei, erinnere er sich an die Tat. Ihm sei »bewusst, dass das nicht richtig war«. Die Frage nach dem Warum kann er nicht beantworten. Er wisse es selbst nicht und ergänzt, das sei  »aus einer Laune heraus« geschehen.

Gericht stellt »keine rechtsradikale Gesinnung« fest

Der Angeklagte habe »keine rechtsradikale Gesinnung«, stellte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest. Es sei nur »Dummheit«, auf die die Tat zurückgehe. Sie verurteilte den 29-Jährigen wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von drei Monaten und setzte sie zur Bewährung aus. Zudem muss er 500 Euro in 10 Monatsraten bezahlen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Der abgängige Angeklagte kommt mangels Vorstrafen noch mit einer Geldstrafe davon. Für ihn sieht die Richterin 80 Tagessätze zu je 50 Euro vor.

Die Staatsanwaltschaft allerdings erwägt, gegen das ihrer Auffassung nach zu milde Urteil Rechtsmittel einzulegen. Sie forderte, fünf Monate Haft ohne Bewährung gegen den Thüringer zu verhängen.


(Titelbild: Auschwitz, Erica Magugliani, Az 5 Ds 331 Js 12530/19)


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