Der Bürgermeister von Pleß ist nicht zur Gerichtsverhandlung wegen der bei ihm gefundenen illegalen Waffen eines NS-Fans erschienen.
Der Plesser Bürgermeister Anton Keller hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl des Memminger Amtsgerichts erhoben und damit einen Termin für eine Hauptverhandlung erzwungen. Doch erschienen ist er aus unbekannten Gründen nicht. Das berichtet die Allgäuer Zeitung in der Mittwochsausgabe über die Verhandlung am 14. März (Az. 5 Cs 223 Js 19458/18).
Ein Großaufgebot der Polizei hatte Anfang November 2018 zwei Höfe in der Unterallgäuer Gemeinde Pleß gestürmt und bei einem damals 50-jährigen Mann sowie dem in der Nachbarschaft wohnenden ehrenamtlichen Bürgermeister rund 20 Pistolen und Gewehre, etwa 300 Schuss Munition und drei Kilo Schwarzpulver beschlagnahmt.
Kellers Einspruch beschränkte sich auf die Höhe der 90 Tagessätze im Strafbefehl, die seiner Meinung nach falsch berechnet worden sei. Die dem zugrunde liegenden Vergehen nach dem Waffengesetz ficht er nicht an. Der Bürgermeister will die Waffen »zum Wohle der Dorfgemeinschaft« sicher verwahrt haben, zitiert die Zeitung.
»Dem Dritten Reich sehr zugewandt«
Die Zeitung berichtete nicht, dass der 50-jährige Nachbar »dem Dritten Reich sehr zugewandt« sei, wie ein Polizeisprecher auf unsere Nachfrage kurz nach der Razzia erklärte. Organisationszugehörigkeiten seien aber nicht bekannt. Beim Bürgermeister lägen keine entsprechenden Hinweise vor.
Wegen des Waffenlagers hatte sich der NS-Fan jedoch nicht verantworten müssen. Das Verfahren gegen ihn »wurde mangels Gewichts in Bezug auf ein anderes Verfahren […] aus Opportunitätsgründen eingestellt«, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen mitteilte. Dabei ging es um ein Ermittlungsverfahren gegen den 50-Jährigen wegen häuslicher Gewalt. Erst diese Ermittlungen brachten die Polizei zufällig auf die Spur des Waffenlagers des NS-Fans.