Stacheldraht am Konzentrationslager Sachsenhausen.

AfD-Anhänger wegen Volksverhetzung in KZ-Gedenkstätte angeklagt

Der Besuch der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen einer Gruppe von AfD-Anhängern aus dem Wahlkreis von Alice Weidel am Bodensee hat nun ein juristisches Nachspiel.

Der Besuch einer von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel eingeladenen Gästegruppe in der brandenburgischen KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Oranienburg muss sich jetzt ein 69-Jähriger aus Baden-Württemberg wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe verantworten. Er soll die Existenz von Gaskammern in Zweifel und KZ-Verbrechen relativiert haben. Das berichtete der Tagesspiegel am Montag.

Der Mann habe einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte der 69-Jährige demnach aber Widerspruch eingelegt. Gegen die anderen Teilnehmer der Besuchergruppe, die von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel aus ihrem Wahlkreis am Bodensee zu einem Berlin-Ausflug eingeladen worden war, seien die Ermittlungen eingestellt worden. Ihnen habe keine konkrete Äußerung und keine Beteiligung nachgewiesen werden können, hieß es.


(Titelbild: Sachsenhausen concentration campGeson Rathnow, CC by-nc-sa)


Hilfe: Du hast selbst einen Übergriff erlebt?

Dann kannst du Hilfe bei B.U.D. Bayern bekommen. Das ist eine unabhängige Beratungsstelle für Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Übergriffen.

Zeug_innen können sich an B.U.D. Bayern wenden, dann wird der Vorfall registriert und Betroffenen geholfen – wenn sie das wollen.

Wenn du in Baden-Württemberg bist, ist dieLeuchtlinie für dich da.

Eltern, Angehörige und Freunde von Jugendlichen, die sich rechts orientieren, können Hilfe bei der Elternberatung bekommen.

Und wenn du selbst etwas gegen Rechts unternehmen willst, steht dir die Mobile Beratung zur Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert