Der Besuch der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen einer Gruppe von AfD-Anhängern aus dem Wahlkreis von Alice Weidel am Bodensee hat nun ein juristisches Nachspiel.
Der Besuch einer von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel eingeladenen Gästegruppe in der brandenburgischen KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat ein juristisches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Oranienburg muss sich jetzt ein 69-Jähriger aus Baden-Württemberg wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe verantworten. Er soll die Existenz von Gaskammern in Zweifel und KZ-Verbrechen relativiert haben. Das berichtete der Tagesspiegel am Montag.
Der Mann habe einen Strafbefehl erhalten. Dagegen hatte der 69-Jährige demnach aber Widerspruch eingelegt. Gegen die anderen Teilnehmer der Besuchergruppe, die von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel aus ihrem Wahlkreis am Bodensee zu einem Berlin-Ausflug eingeladen worden war, seien die Ermittlungen eingestellt worden. Ihnen habe keine konkrete Äußerung und keine Beteiligung nachgewiesen werden können, hieß es.
(Titelbild: Sachsenhausen concentration camp, Geson Rathnow, CC by-nc-sa)