Wegen Volksverhetzung verurteilt das Amtsgericht Riedlingen Heinz Weiss. Der langjährige Stadtrat kündigt dennoch ein Comeback seiner zwischenzeitlich eingestellten Hetzseite amfedersee.de an.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Ravensburg wegen des Verdachts der Volksverhetzung gegen den Stadtrat aus Bad Buchau am Federsee ermittelte, kam es am vergangenen Freitag zur Verhandlung.
»Gutes Verhältnis zu Asylbewerbern«
In der Anklageschrift ging die Staatsanwaltschaft auf die »stark ausländerfeindlichen Beiträge« ein, nannte einige deutliche Beispiele und erklärte, dass sich der Angeklagte mit deren Verbreitung der Volksverhetzung schuldig gemacht hätte.
Im Anschluss bestand für den Beschuldigten die Möglichkeit sich zur Sache zu äußern. Diese nutzte Heinz Weiss, indem er sich in einem rund 20-minütigen Vortrag von Überschriften aus Polizeiberichten und Zeitungsartikeln erging. Dabei lies er sich immer wieder zu abfälligen Kommentaren hinreißen. So stellte er beispielsweise die Behauptung auf, »Araber« würden wegen entblößter Frauenknöchel »durchdrehen«. Zuvor merkte er an, dass er zwar die Internetseite in seinem Namen betrieb, die fraglichen Inhalte jedoch lediglich von ihm zitierte Kommentare anderer Verfasser seien. Er selbst habe ein »gutes Verhältnis zu Asylbewerbern« und hätte noch nie einen Asylbewerber beleidigt.
Weiter habe der Staatsanwalt die Inhalte aus dem Zusammenhang gerissen. Für die Beleidigungen sei der jeweilige vorangegangene Artikel relevant. Dass solche Artikel entsprechende Reaktionen hervorrufen, sollten auch die von Weiss vorgetragenen Überschriften belegen. Auffällig war hierbei, dass er der Meinung zu sein scheint, ein gewisses Erscheinungsbild mache Menschen zu Asylbewerbern. In einigen der Überschriften war lediglich von dunkelhaarigen Tätern die Rede, was für Weiss ausreichend Indiz war, um pauschal von Asylbewerbern zu reden. Zum Abschluss seines Vortrags, legte er Richter Waitzinger ein Bild vor, das Heinz Weiss, nach eigener Aussage, beim freundschaftlichen Zigarre rauchen mit einem Schaich aus Dubai zeigte. Der Angeklagte sah darin den Beweis, dass er kein Rassist sei.
Angeklagter relativiert Volksverhetzung
Immer wieder kritisierte Heinz Weiss auch die in seinen Augen mangelnde Berichterstattung über Straftaten von vermeintlichen Geflüchteten. Er als Demokrat sehe sich zur Berichterstattung verpflichtet, denn sonst würde sich niemand für die Opfer interessieren. Nach eigenen Angaben wählte er aus 30-40 Kommentaren pro Artikel die weniger schlimmen zur Veröffentlichung aus. Er zitiere nur, während die Polizei vertuschen würde, weil sie es von oben so gesagt bekäme.
Der Amtsrichter wies den Beschuldigten darauf hin, dass gegen eine sachliche Berichterstattung nichts einzuwenden, das Verbreiten von volksverhetzenden Inhalten jedoch strafbar sei. Daraufhin versuchte der Angeklagte dies zu relativieren indem er beispielsweise behauptete die Bundesregierung hätte die Verfassung gebrochen und Bundeskanzlerin Merkel damit den Tod von 211 Deutschen herbeigeführt. Erneut führte er auch sein vermeintlich gutes Verhältnis zu Geflüchteten an, schließlich habe er schon vielen in eine Anstellung geholfen.
Einsicht und Reue?
Richter Waitzinger erinnerte den Angeklagten daraufhin, dass er wegen des Weiterverbreitens von volksverhetzenden Kommentaren vor Gericht steht. Weiter habe er durch seine langjährige Tätigkeit als Stadtrat und somit als politisch denkender Mensch das Wissen, auf welchen Boden diese Saat falle und was daraus keime. Waitzinger hielt zu Gunsten des Beschuldigten fest, dass dieser Einsichtig gewesen sei und Reue gezeigt hätte. Außerdem sei die es eine belastende Situation für Herrn Weiss gewesen, namentlich in der Presse genannt zu werden. Tatsächlich war es Heinz Weiss selbst, der sich mit seinem Namen öffentlich hinter seine hetzerische Website stellte.
Der Staatsanwalt rechnete dem Angeklagten zwar an, dass dieser geständig war und bisher nicht vorbestraft sei, sah jedoch keine Einsicht und Reue. Weiss hatte zwar erklärt, dass er sich nun über die Strafbarkeit seiner Handlungen im Klaren ist, habe sich aber nicht zu den Vorwürfen der Volksverhetzung verhalten. Erschwerend komme der lange Zeitraum, in dem die strafbaren Äußerungen veröffentlicht wurden, deren Vielzahl und die Tatsache, dass trotz der dem Angeklagten bekannten laufenden Ermittlungen weiter veröffentlicht worden sei. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Monate Haft, ausgesetzt auf eine Bewährung von drei Jahren, und die Zahlung von 3.000 Euro an eine Flüchtlingshilfe.
Comeback der Hetzseite?
Nachdem sich der Richter zur Entscheidung für 20 Minuten zurückgezogen hatte, verkündete er um 15 Uhr das Urteil. Heinz Weiss wurde wegen Volksverhetzung zu 150 Tagessätzen à 50 Euro und somit einer Gesamtsumme von 7.500 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zwischenzeitlich wird auf der Internetseite eine Neuaflage angekündigt. Seit der Durchsuchung seines Wohnsitzes durch Beamte des Polizeipräsidums Ulm hatte Heinz Weiss den Betrieb vorläufig eingestellt. Ob sich der selbsternannte »Unbestechliche« zukünftig auf die im Prozess angekündigte »sachliche Berichterstattung« beschränkt bleibt abzuwarten.