Leibstandarte Adolf Hitler in Berlin am 22. November 1938. (Bundesarchiv, Bild 183-H15390 / CC-BY-SA 3.0)

Freispruch für Stahlhelm mit Hakenkreuz, SS-Runen und martialische Sprache

Ein ehemaliger Berufssoldat soll einen Stahlhelm mit Hakenkreuz weitergegeben und einschlägige Botschaften samt SS-Runen verschickt haben. Keine NS-Wiederbetätigung sieht darin das Landesgericht Feldkirch.

Am Landesgericht Feldkirch ist am Donnerstag ein 46-jähriger Unterländer vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung freigesprochen worden. Das berichtet der Österreichische Rundfunk (ORF) am 23. Mai 2019.

Der Staatsanwalt habe dem Unterländer vorgeworfen, dass er vor gut vier Jahren einem bereits wegen Wiederbetätigung Verurteilten Gegenstände aus der NS-Zeit überlassen hat – unter anderem einen Stahlhelm mit Hakenkreuz.

Einschlägige Botschaften samt SS-Runen

Leibstandarte Adolf Hitler in Berlin am 22. November 1938. (Bundesarchiv, Bild 183-H15390 / CC-BY-SA 3.0)
Leibstandarte Adolf Hitler in Berlin am 22. November 1938. (Bundesarchiv, Bild 183-H15390 / CC-BY-SA 3.0)

Zudem sei ihm laut ORF vorgeworfen worden er habe auf Whatsapp einschlägige Botschaften samt SS-Runen verschickt – wie etwa den Spruch, »Heil und Sieg und fette Beute«.

Verteidiger Clemens Achammer argumentierte demnach, der Spruch sei aus dem Film Das Boot. Sein Mandant verwende als ehemaliger Berufssoldat eine mitunter martialische Sprache, mit einer Nazi-Gesinnung habe er aber rein gar nichts am Hut, so der Anwalt vor Gericht.

Hitlerbier in der Wohnung

Auf Anfrage bestätigt Angelika Prechtl-Marte, dass der Freispruch inzwischen rechtskräftig ist. Der Freispruch und das vorhergehende Urteil gegen den anderen Mann stünden laut der Sprecherin des Landesgericht Feldkirch »insofern in einem Zusammenhang, als der Stahlhelm bei dem bereits Verurteilten im Zuge der Hausdurchsuchung sichergestellt worden war.« Vom Schuldspruch erfasst sei dieser aber nicht gewesen.

Damals sei es um einschlägige Facebook-Kommentare und Bilder gegangen, die auch per WhatsApp verschickt wurden. Das erklärte Prechtl-Marte  am Dienstag auf Anfrage. Außerdem hatte der Verurteilte eine Bierflasche mit dem Titel »Hitlerbier« in seiner Wohnung aufbewahrt. Darauf war Adolf Hitler beim ausführen des Hitlergrußes abgebildet.


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