Ein 43-jähriger wirft einen Sprengsatz auf einen jungen Ägypter. Die Polizei ermittelt auch in Richtung eines rechten Motivs und findet mehr als 50 weitere illegale Sprengkörper.
Glück hatte Mittwoch Mittag ein Fußgänger in der Adolf-Wolf-Straße in Weißenhorn, als er an einer Bank vorbeilief, auf welcher drei Männer saßen, so die Polizei in einer Meldung am Donnerstag. Demnach warf einer von ihnen »einen Böller« in Richtung des Fußgängers. Dieser detonierte unmittelbar neben dessen Fuß. Glücklicherweise sei er dadurch körperlich nicht verletzt worden. Der Fußgänger, bei dem es sich um einen 27-jährigen Ägypter handelte, schilderte den Vorfall an seiner Arbeitsstelle, woraufhin die Polizei gerufen wurde.
Gefährliche illegale Sprengmittel gehortet
Die Beamten der Operativen Ergänzungsdienste (OED) Neu-Ulm befragten laut der Meldung den Werfer des »Böllers«. Dieser habe zunächst den Wurf geleugnet und wollte lediglich eine Getränkeverpackung aufgepustet und zum Platzen gebracht haben, woraufhin sich der Fußgänger erschreckt habe. Dennoch ermittelten die Beamten des OED Neu-Ulm weiter und stießen die Durchsuchung des Werfers und seines Pkw an. Dadurch deckten sie den unerlaubten Besitz von über 50 in Deutschland verbotenen osteuropäischen »Böllern« auf.
Entsprechende Sprengsätze waren in der Vergangenheit beliebtes Mittel bei Anschlägen Rechtsradikaler auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte. So detonierte etwa in der vorletzten Silvesternacht ein sogenannter »Super Cobra«-Böller im Eingangsbereich einer Asylsuchendenunterkunft in Altusried im Allgäu. Solche in Deutschland nicht zulässigen Sprengsätze unterscheiden sich substantiell von handelsüblichen Silvesterkrachern. Dies erklärte ein Sprengstoffexperte des Bundeskriminalamts (BKA) im Prozess gegen die Oldschool Society (OSS). Die rechtsterroristische Vereinigung plante, mit derartigen Sprengladungen gegen Geflüchtete und politische Gegner vorzugehen. Im Test des BKA detonierten sie wie militärische Kampfstoffe, die auf den menschlichen Körper eine »zertrümmernde« Wirkung entfalten, während die Explosion von zugelassener Pyrotechnik eine weit weniger gefährliche »schiebende« Wirkung erzeuge.
Kripo will rechte Gesinnung beleuchten
Gegen den 43-jährigen Deutschen ermittelt die Polizei nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Sowohl den Wurf auf den Fußgänger, wie auch den Besitz der »Böller« räumte der Mann aus dem Landkreis Neu-Ulm letztlich ein.
Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher der Polizei am Donnerstag, es lägen derzeit keine Hinweise auf ein Motiv vor. Vor allem der »Werfer« sei bislang wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten in Erscheinung getreten, wobei dabei den Erkenntnissen nach keine politische Motivation zugrunde gelegen habe. Dies gelte auch für den aktuellen Fall. Dennoch habe die Kripo die Ermittlungen übernommen, um eine mögliche rechte Gesinnung zu beleuchten.
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