Neonazis verfolgen Journalisten, drohen und tauchen später bei einem davon zu Hause auf. Im Vorfeld forschte der Sänger von Faustrecht den Termin aus.
Vor Kurzem berichteten wir über eine Unterlassungklage des Sängers von Faustrecht gegen unseren Chefredakteur Sebastian Lipp. Das Gericht ließ den Rechtsradikalen abblitzen und bestätigte vollumfänglich unsere Ansicht: Das Nazi-Urgestein Faustrecht besingt Rassenkrieg und Nationalsozialismus.
In einem Nebenaspekt hat das Gericht der Klage allerdings stattgegeben. Der Journalist darf nun eine gewisse Situation, in der er dem Kläger begegnete, nicht mehr auf die Art und Weise beschreiben, wie es in einer ersten Version dieses Artikels vom 24. Januar 2018 geschah. Ansonsten ist das Gericht auch hier unserer Auffassung gefolgt und hat sie ausdrücklich bestätigt. Daher überarbeiten wir diesen Beitrag entsprechend und veröffentlichen ihn erneut, nachdem wir ihn kurzzeitig aus dem Netz nehmen mussten.
Gerichtstermin ausgeforscht
Am Montag, dem 22. Januar, passte mehr als ein halbes Dutzend Neonazis Reporter von Allgäu ⇏ rechtsaußen an der Außenstelle Memmingerberg des Amtsgericht Memmingen ab. Das Gericht verhandelte an diesem Tag gegen einen Journalisten, der sich auf dem Gelände eines Kleingartenvereins in Buxach-Hart, auf dem sich eine Immobilie der Neonazikameradschaft Voice of Anger befindet, aufgehalten hatte. Ob er das als Journalist durfte oder nicht, sollte das Gerichtsverfahren klären. Ein rechtskräftiges Urteil ist aber bislang nicht ergangen.
Faustrecht-Sänger Norbert »Nogge« Lecheler versuchte im Vorfeld, den Verhandlungstermin herauszufinden. Am 19. Dezember 2017 ging beim Amtsgericht Memmingen ein Schreiben Lechelers ein, mit dem er »den genauen Verhandlungstermin und die Uhrzeit« erfragte. Die Pressestelle des Gerichts, an die das Schriftstück gegeben wurde, verweigerte eine Auskunft zwar. Dennoch erschien Lecheler zur nicht öffentlich bekannt gewordenen Hauptverhandlung am 22. Januar und verfolgte den Prozess. Weitere Zuschauer konnten dem Umfeld von Voice of Anger zugeordnet werden.
Photographiert und verfolgt
Als die zwei Reporter von Allgäu ⇏ rechtsaußen im Anschluss an das Verfahren das Gerichtsgebäude verließen, hatten sich bereits weitere Anhänger von Voice of Anger auf der gegenüberliegenden Straßenseite postiert.
In Begleitung passierte Lecheler die Gruppe, die die Reporter photographierte und anschließend zu ihrem Fahrzeug verfolgte. Als sich die so bedrängten in das Auto zurückgezogen hatten, postierten sich einige der Männer bedrohlich um das Auto und photographierten hinein. So wurde der Abfahrtsweg zeitweise blockiert. Später schlich ein Teil der Verfolger um die Privatwohnung eines der Betroffenen.
Autoscheiben eingeschlagen
Ein Jahr zuvor wurden an dieser Wohnung offenbar gezielt die Scheiben zweier Autos eingeschlagen. Wenige Wochen vor dem Anschlag dokumentierte einer der Betroffenen eine Veranstaltung der NPD Schwaben. Im Bericht zum Neonazi-Treffen hieß es, er wurde
»von den NPD-Mitgliedern Kast, Winkler und einigen Anhängern von Voice of Anger bei seiner Arbeit bedrängt und bedroht. Die anwesende Polizei Schritt nicht ein, weil sie die Situation nicht als bedrohlich erkannt habe. Stattdessen schlugen Polizisten vor, der Fotograf könne seine Arbeit beenden, um zur Deeskalation beizutragen. Die Polizei schritt ebenfalls nicht ein, als zwei der Neonazis den Journalisten später bis zu seinem Auto verfolgten.«
Auch bei dem Vorfall im Januar griff weder die Justizwachtmeisterei noch die im Gerichtsgebäude anwesenden Angehörigen von Polizei und Staatsschutz ein. Letztere beobachteten, wie die Betroffenen das Gebäude verließen und von den Neonazis verfolgt wurden, handelten jedoch nicht.
(Titelbild: Symbolphoto. Neonazi posiert drohend am 20.12.2016 vor Kundgebung gegen NPD im Memminger Ortsteil Steinheim ©S. Lipp)