Die Staatsanwaltschaft Memmingen bleibt der Ansicht, dass der Betreiber von Oldschool Records für die Verbreitung von Neonazipropaganda aus dem Allgäu verurteilt gehört und legt Revision gegen die Freisprüche des Landgerichts ein.
»Nachdem wir ja bezüglich einzelner Taten die Verurteilung beantragt haben und das Gericht eine andere Rechtsauffassung vertreten hat, sind wir in Revision gegangen«, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen heute auf Anfrage, dass das Verfahren gegen Oldschool Records noch nicht abgeschlossen ist.
Ins Detail gehen wollte Staatsanwalt Thomas Hörmann allerdings noch nicht. Man warte noch auf die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts. Erst dann will die Behörde ihr weiteres Vorgehen festlegen und die Revision zum Oberlandesgericht München begründen.
Glatter Freispruch am Landgericht
Einen glatten Freispruch und den Anspruch auf Entschädigung für eine Razzia und die dabei beschlagnahmten Produkte sprach das Landgericht Memmingen vor rund vier Wochen dem Betreiber des Neonaziunternehmens zu. Damit ist das Gericht dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Allgäu ⇏ rechtsaußen hatte bereits Wochen zuvor damit gerechnet, dass sich der Betreiber von Oldschool Records über einen Freispruch vor dem Landgericht würde freuen können.
Die ursprüngliche Anklage ging von einem Waffen- und 88 Propagandadelikten aus, die sich aus mehr als 900 Einzeltaten zusammensetzten.