Rechtsanwalt Alexander Heinig und Plattenproduzent Benjamin Einsiedler zum Prozessauftakt gegen Oldschool Records am 17. April 2018 vor dem

Oldschool Records: Staatsanwaltschaft zieht sich zurück

Die Staatsanwaltschaft zieht ihre Berufung gegen die Freisprüche wegen der Verbreitung von Neonazipropaganda durch Oldschool Records zurück. Von den 88 Taten aus der Anklage bleiben nun noch sechs, die verurteilt werden könnten – doch auch das ist fraglich.

Die Staatsanwaltschaft nimmt ihre Berufung gegen die Freisprüche in Sachen Oldschool Records zurück. Das erwiderte eine Vertreterin der Behörde am Dienstag als das Gericht um die Begründung des Rechtsmittels bat. Der offenbar überraschte Richter beendete daraufhin den zweiten Prozesstag am Landgericht Memmingen. »Dann habe ich kein Programm mehr für heute«, sagte er nach der knapp einstündigen Verhandlung. Die Freisprüche des Amtsgerichts sind damit rechtskräftig.

In einem Kommentar schrieb Allgäu ⇏ rechtsaußen am Dienstag bereits vor Verhandlungsbeginn, dass das Vorgehen der Behörden gegen das rechtsradikale Unternehmen weitgehend ins Leere laufen könnte.

Angeklagt ist Benjamin Einsiedler als Betreiber des Neonazi-Plattenlabels wegen der Verbreitung von rechtsradikaler Propaganda. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte ihn Ende 2016 zu einer Geldstrafe wegen der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Einsiedler ging gegen die Verurteilung in Berufung, die Staatsanwaltschaft griff die Freisprüche an.

Nach dem Rückzug der Staatsanwaltschaft bleiben sieben Taten aus dem Urteil des Amtsgerichtes, mit denen sich das Landgericht auseinandersetzen muss. Um diese drehte sich die knapp einstündige Verhandlung am Dienstag. Der vorsitzende  Richter ließ die fraglichen Musikstücke teilweise abspielen und setzte sich jeweils kurz mit den am ersten Verhandlungstag vor einer Woche von Alexander Heinig, dem Verteidiger des Angeklagten, schriftlich eingebrachten Stellungnahmen auseinander.

Weitere Freisprüche zu erwarten

Dabei wurde schon jetzt deutlich, dass der Vorsitzende dazu tendiert, zumindest einige der Propagandadelikte ähnlich wie die Verteidigung zu bewerten, was weitere Freisprüche zur Folge haben dürfte.

So hatte das Amtsgericht etwa im Titel Die Fahne hoch der Band Blitzkrieg die Melodie des sogenannten Horst-Wessel-Liedes als Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation erkannt. Der Text Wessels glorifiziert die paramilitärische Unterorganisation der NSDAP, die SA. Es war deren »Kampflied«, avancierte später zur Parteihymne der NSDAP und gilt als zweite Deutsche Nationalhymne des Nationalsozialismus.

Heinig argumentiert, dass es sich nicht um die Melodie des Wessel-Leides handele. Der Richter will diese besorgen und in den Prozess einbringen. Das letzte Mal, dass er jemanden das Lied habe singen hören, sei gut 30 Jahre her, daran könne er sich nicht mehr für eine Bewertung ausreichend erinnern, gehe aber einstweilen nicht davon aus, dass es die fragliche Melodie ist. Das Horst-Wessel-Lied beginnt mit dem Verszeile »Die Fahne hoch«, ansonsten unterscheidet sich der Text der Band Blitzkrieg. Erschienen ist das Stück auf einem Album mit dem vielsagenden Titel German – British Terrormachine.

Pflichtlied der Hitler-Jugend

Ebenfalls erkannte das Amtsgericht den Titel Ein junges Volk steht auf der Band Hauptkampflinie als verbotenes nationalsozialistisches Kennzeichen. Das Original erschien nach einer Expertise des Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum (apabiz) unter Anderem als Pflichtlied der Hitler-Jugend (HJ), sowie in Liederbüchern von SS und SA. Auch Verfassungsschützer werten das Lied als strafrechtlich relevant. Der ehemalige Rechtsrocker Alexander Heinig sieht das anders. Es gebe zwar ein obergerichtliches Urteil, aber das Fuße auf der Einschätzung eines nicht näher bezeichneten »Institutes«, wo »Linksradikale« säßen. Das OVG Naumburg stellte 2012 die Strafbarkeit des Naziliedes fest. In der Entscheidung setzt sich das Gericht mit einem zeithistorischen Gutachten des Institut für Zeitgeschichte auseinander.

Nazi-Lied Ein junges Volk steht auf. In der Interpretation der Band Hauptkampflinie wurde der christlich-mythologische Bezug durch einen germanischen ersetzt, aus »Himmel« wurde »Walhalla«. Ausriss aus einer Expertise des apabiz.
Nazi-Lied Ein junges Volk steht auf. In der Interpretation der Band Hauptkampflinie wurde der christlich-mythologische Bezug durch einen germanischen ersetzt, aus »Himmel« wurde »Walhalla«. Ausriss aus einer Expertise des apabiz.

Für den Vorsitzenden ergibt sich, wie er in der Hauptverhandlung am 24. April sagte, aus dem von ihm zitierten Text unmittelbar »kein nationalsozialistischer Zusammenhang.« Klar sei, das das Lied zum Kampf anstachele, »sodass die Soldaten den Auftrag erfüllen.« Aber von den Begriffen her könne es in jeder anderen Armee verwendet werden. »Doch der Impetus ist schon deutlich.« Man ist unschlüssig und werde sich mit der obergerichtlichen Entscheidung auseinandersetzen müssen. In der Interpretation der Band Hauptkampflinie wurde der christlich-mythologische Bezug durch einen germanischen ersetzt, aus »Himmel« wurde »Walhalla«.

»Wir bleiben Josef Goebbels treu«

Ob ein Lied, in dem es heißt »wir bleiben Josef Goebbels treu« zur »Verherrlichung gedacht« sei, findet das Gericht streitbar. Zudem sei fraglich, inwiefern dadurch wie vom Paragraphen zur Volksverhetzung gefordert, die Würde der Opfer der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft in verletzender Weise betroffen sei. Goebbels war Reichspropagandaminister und einer der engsten Vertrauten Adolf Hitlers.

Bei einem Anklagepunkt ist strittig, ob der Sänger der eigenen Leber schaden möchte, oder ob ein ähnlich klingendes rassistisches Wort gemeint ist. Der Text ist tatsächlich sehr schwer zu verstehen. Für Heinig ist es »ein Sauflied«, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht sahen es anders. Der Richter am Landgericht konnte den zugehörigen Tonträger bislang nicht finden. Die Polizei indes fand zehn strittige CDs und bestätigte, dass es sich um eine Neuauflage indizierter Tonträger handelte. Ein Lied, für dessen Verbreitung der Betreiber von Oldschool Records vom Amtsgericht noch verurteilt wurde, ist darauf nicht enthalten.

Die Auseinandersetzung um die verbliebenen sechs Anklagepunkte soll am 8. Mai fortgesetzt werden.


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