»Arbeit macht frei« über dem Haupttor des deutschen KZ Auschwitz in der Nähe von Oświęcim in Polen.

Hitlergrüße im Vollrausch

Das Amtsgericht Memmingen verurteilt Hitlergrüße in einer Kneipe in Ottobeuren als »verbale Entgleisung eines Betrunkenen« und verhängt eine Geldstrafe.

Er will schon ordentlich getankt haben, als er am 4. Juli eine Kneipe in der Ludwigstraße in Ottobeuren betrat. Aus Frust habe er sich an diesem Donnerstag volllaufen lassen. Daran erinnert er sich noch. Das erklärte Tobias H. am Mittwoch vor dem Amtsgericht Memmingen. Nicht mehr erinnern könne sich der 24-Jährige aber an die Tat, wegen der er schließlich auf der Anklagebank Platz nehmen musste.

»Sieg Heil« gerufen und Hitlergruß gezeigt

Dennoch räumt er den Vorfall ein: »Sieg Heil« hatte er gerufen und zwei mal den Hitlergruß gezeigt. Das berichteten Zeugen der Polizei. Er selbst habe erst am nächsten Tag durch Freunde von der Tat erfahren. Darauf entschuldigte er sich laut Akte in der Gaststätte. Mehrmals betonte Tobias H., keiner derartigen Gesinnung anzuhängen.

Das Vorstrafenregister enthält zwar mehrere Eintragungen, aber keine auf den ersten Blick einschlägigen Delikte. Gericht und Staatsanwaltschaft werteten die Einlassung des Angeklagten einstimmig als glaubhaft. Wegen der Verwendung der als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbotenen Zeichen kommt auf den Angeklagten nun eine Geldstrafe von 6050 Euro zu.  Das Gericht verhängte 110 Tagessätzen zu je 55 Euro.  In der mündlichen Urteilsbegründung war die Rede von einer »verbalen Entgleisung eines Betrunkenen«.


(Titelbild: »Arbeit macht frei« über dem Haupttor des deutschen KZ Auschwitz in der Nähe von Oświęcim in Polen. CC-BY-SA 3.0 Bibi595; Aktenzeichen: 331 Js 13381/19)


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