Ein 67-Jähriger fordert Bayerns Innenministerium auf, Migranten zu erschießen. Dafür erhält er wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.
Das Amtsgericht Günzburg verurteilte einen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20 Euro. Der zur Tatzeit 67 Jahre alte Angeklagte aus Thannhausen versandte unter Verwendung seines E-Mail Kontos an die Poststelle des bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration in München eine E-Mail mit folgendem Inhalt:
»Sehr geehrte Damen und Herren, um den Terrorismus, verursacht durch militante Muslime, endlich und endgültig zu beseitigen, mache ich folgenden Vorschlag – sobald die Schufte angekommen, werden sie aufs Korn genommen, nach der Reihe anvisiert und zur Hölle expediert!« Laut Strafbefehl beabsichtigte er dadurch, im Ministerium den Entschluss zu Gewaltmaßnahmen gegen Muslime in Deutschland hervorzurufen.
Gegen den Strafbefehl legte der Angeklagte zunächst Einspruch ein, beschränkte diesen dann allerdings während der deshalb angesetzten Gerichtsverhandlung am 22. August 2019 auf die Rechtsfolge. Damit räumte er gewissermaßen den grundsätzlichen Sachverhalt ein und akzeptierte eine Bestrafung als solche. Das Gericht hatte somit nur noch über die Strafhöhe zu entscheiden.
(Titelbild: Nachbau der sogenannten Schwarzen Wand zwischen den Blöcken 10 und 11 im Vernichtungslager Auschwitz I. An dem auch Todeswand genannten Kugelfang exekutierte die SS tausende Häftlinge, Widerstandskämpfer und Zivilisten. (CC by-sa UP 3.0 Agatefilm); Az 1 Cs 331 Js 11270/19)