Die Landesanwaltschaft geht gegen den Beschluss des Münchner Verwaltungsgerichtes vor, der Bolsterlangs Bürgermeisterin Monika Zeller trotz Reichsbürger-Verdacht wieder ins Amt bringt.
»Wir halten den Beschluss des Verwaltungsgerichts München für unrichtig und haben daher Beschwerde eingelegt, um eine abschließende Klärung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof herbeizuführen.« Das teilte Oberlandesanwalt Jörg Spennemann am Mittwoch auf Anfrage von Allgäu ⇏ rechtsaußen mit.
In der vergangenen Woche hatte eine Zivilkammer des Gerichts beschlossen, die vorläufige Dienstenthebung der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Bolsterlang auszusetzen. Monika Zeller ist seither wieder im Amt. Wegen des Verdachts, dass die Ortsvorsteherin der Reichsbürgerbewegung nahesteht, hat die Landesanwaltschaft ein Disziplinarverfahren gegen Zeller angestrengt und sie suspendiert.
Geburtsort: »Königreich Bayern, Deutschland als Ganzes«
Die Landesanwaltschaft Bayern hatte in ihrer Funktion als Disziplinarbehörde des Freistaats Bayern die Bürgermeisterin am 18. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Der Bürgermeisterin wird vorgeworfen, dass sie einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Als Geburtsort soll sie dabei – reichsbürgertypisch – »Königreich Bayern, Deutschland als Ganzes« angegeben haben. Einen Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen habe sie zudem nicht unterbunden.
Doch das Gericht sieht nach seinem Beschluss »zum jetzigen Zeitpunkt […] keine ausreichenden Anhaltspunkte« für die Annahme, dass Monika Zeller der Reichsbürgerbewegung angehört und deren Gedankengut teilt.« Zwar seien die Vorwürfe der Landesanwaltschaft im Wesentlichen zutreffend. Ihr Verhalten sei aber »möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit«, so das Gericht. Trotz Aufhebung der Suspendierung läuft das Disziplinarverfahren weiter.
(Titelbild: Krone des Königreichs Bayern in der Schatzkammer der Münchner Residenz)
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