Nachdem ihre Suspendierung wegen des Reichsbürgerverdachts aufgehoben ist, nimmt die Bürgermeisterin von Bolsterlang die Amtsgeschäfte wieder auf.
Nicht einmal 24 Stunden nach der Entscheidung der Münchner Richter stand die Bürgermeisterin gestern wieder im Rathaus. Das berichtet die Allgäuer Zeitung am Samstag.
Die Landesanwaltschaft Bayern hatte in ihrer Funktion als Disziplinarbehörde des Freistaats Bayern die Bürgermeisterin am 18. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Der Bürgermeisterin wird vorgeworfen, dass einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Als Geburtsort soll sie dabei – reichsbürgertypisch – »Königreich Bayern, Deutschland als Ganzes« angegeben haben. Einen Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen habe sie zudem nicht unterbunden.
»Lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit«
Am Donnerstag hob das Verwaltungsgericht München nun die Suspendierung wieder auf. Zwar seien die Vorwürfe der Landesanwaltschaft im Wesentlichen zutreffend. Doch Monika Zellers Verhalten sei »möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit«, begründete das Gericht die Entscheidung.
Die Landesanwaltschaft prüft derzeit, ob sie gegen den Beschluss vorgehen möchte. Unabhängig von der Entscheidung, dass Monika Zeller ihre Amtsgeschäfte wieder aufnehmen darf, wird das Disziplinarverfahren selbst fortgeführt.