Aus für ausländerfeindliche Hetze am Federsee

Wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt die Staatsanwaltschaft Ravensburg gegen einen Stadtrat aus Bad Buchau am Federsee.

»Wer zündelt – bringt Licht ins Dunkel«, hieß es noch am 19. September auf dem Blog eines langjährigen Stadtratsmitglieds aus Bad Buchau. Doch nun hat der Betreiber die Inhalte aus dem Netz genommen: »AmFedersee.de sagt auf Wiedersehen. Vielen Dank für über 10 erfolgreiche Jahre. Bis bald, Ihr Heinz Weiss«, ist dort jetzt zu lesen.

Denn mit dem Zündeln hatte es der Stadtrat offenbar übertrieben. Beamte des Polizeipräsidiums in Ulm durchsuchten seinen Wohnsitz wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Das berichtet die Schwäbische Zeitung.

Asylsuchenden das Recht auf ein Leben in der Gemeinschaft abgesprochen

»Der Inhalt der Internetseite war bereits seit längerer Zeit im Blick der Strafverfolgungsbehörden«, bestätigt Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl den Sachverhalt auf Anfrage. Wiederholt sei Strafanzeige wegen Beiträgen auf der Website gestellt worden. Daher beantragte seine Behörde die Durchsuchung und Beschlagnahme beim Amtsgericht Ravensburg, das grünes Licht gab.

»Es besteht der Verdacht, dass über die Internetseite volksverhetzende Inhalte, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören, verbreitet wurden«, so Diehl. Insbesondere hätten sich die Inhalte gegen Flüchtlinge und Zuwanderer gerichtet: »Diese wurden nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen nicht nur beschimpft und böswillig verächtlich gemacht, sondern ihnen wurde in zahlreichen Kommentaren und Äußerungen allein aufgrund ihres Status als Asylbewerber das Recht auf ein Leben in der Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertig beziehungsweise minderwertig dargestellt.« Solche Angriffe auf die Menschenwürde seien vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung nicht gedeckt.

Feindseligkeit gegen Flüchtlinge aufreizen

Im Fokus der Ermittlungen stehen laut Diehl sowohl Beiträge, die der Stadtrat selbst verfasst hat, als auch Kommentare der User. Das hält der Behördensprecher für ein starkes Indiz für den volksverhetzenden Charakter der Veröffentlichungen des Stadtrates: »Gerade in den Kommentaren dieser Personen kam zum Ausdruck, dass die Inhalte der Internetseite geeignet waren, zu einer emotionalen Feindseligkeit gegen Flüchtlinge aufzureizen«

Der Oberstaatsanwalt betont, dass der Beschuldigte nach der Durchsuchung den Betrieb der Internetseite zumindest vorläufig freiwillig eingestellt habe.


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3 Gedanken zu „Aus für ausländerfeindliche Hetze am Federsee“

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