Diskobesucher wegen Hitlergruß verwarnt

Das Amtsgericht Sonthofen verwarnt einen Mann wegen des Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt.

Am 24. Juni 2018 zeigte Johannes M. dem Türsteher einer Diskothek in Sonthofen den Hitlergruß und rief »Sieg Heil«. Weil es sich dabei um verbotene Kennzeichen nationalsozialistischer Organisationen handelt, erhielt er dafür zunächst einen Strafbefehl über 40 Tagessätze.

Dagegen legte der Oberallgäuer Einspruch ein und landete folglich am Mittwoch  vor dem Amtsgericht in Sonthofen. Das Gericht erteilte eine Geldauflage von 1500 Euro und verwarnte Johannes M. unter Strafvorbehalt zu 40 Tagessätzen.

Zeitlicher Zusammenhang mit Fußballweltmeisterschaft

»Das ist im Prinzip wie eine Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird«, erklärt Dietmar Herrmann auf Anfrage. »Nur sagt man im Falle einer Geldstrafe eben unter Vorbehalt«, so der Direktor des Sonthofener Amtsgerichts weiter.  In diesem Fall darf sich der Verurteilte in den nächsten beiden Jahren nichts zu Schulden kommen lassen, sonst könnten die 40 Tagessätze fällig werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, werde Johannes M. laut Herrmann die zusätzlich verhängte Geldauflage auf Raten abstottern müssen.

Allgäu ⇏ rechtsaußen berichtete bereits im Juli von dem Fall, nachdem die Polizei ihn auf Anfrage zu rechtsmotivierten Taten im zeitlichen Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft nannte.

Angeklagter muss Aufsatz schreiben

Wie der Türsteher laut Allgäuer Anzeigeblatt vom 29. November berichtet, reagieren abgewiesene Nachtschwärmer wie der Angeklagte öfters fremdenfeindlich. »Es kommt häufiger vor, dass Leute sauer werden, weil ich Ausländer bin und dort etwas zu sagen habe«, sagte der verheiratete Familienvater, für den der Türsteherjob ein Nebenerwerb ist, demnach. Bis zu seinem plötzlichen Hitlergruß sei der Betrunkene recht ruhig geblieben.

Der 29-jährige Angeklagte habe sich beim Türsteher entschuldigt und betont, dass er »keine rechtsradikale Gesinnung habe«. Zusätzlich zu seiner Strafe müsse er einen vier Seiten langen Aufsatz über die Gräueltaten des Nazi-Regimes schreiben.


(Titelbild: Auschwitz, Erica Magugliani; Aktenzeichen: 1 Cs 110 Js 16896/18)


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