Weil er mittels Bildern von Adolf Hitler einen perfiden »Vergasungs-Witz« und Mordphantasien gegen Migrant*innen ausdrücke, erhält 30-jähriger Ostallgäuer eine Geldstrafe.
Am Donnerstag musste sich ein 30-Jähriger wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ostallgäuer vor, am 14. Februar 2020 in einer aus 17 Personen bestehenden WhatsApp-Gruppe ein Bild von Adolf Hitler, welcher seine Hand zum Hitlergruß hebt, ein Bild von Adolf Hitler mit einem perfiden »Vergasungs-Witz« und zwei weitere Bilder von Adolf Hitler, die aus einer Bilderserie stammen, gepostet zu haben. In der Serie richtet sich Hitler an Migrant*innen und droht ihnen die Tötung an.
Gegen den entsprechenden Strafbefehl legte der Angeklagte Rechtsmittel ein, beschränkte diesen in der Hauptverhandlung am Donnerstag dann jedoch auf die Rechtsfolgen – erkannte also den Schuldspruch selbst an. So urteilte Richterin Dr. Görtler auf 55 Tagessätze zu je 60 Euro. (Az 8 Cs 360 Js 21633/20) Insgesamt muss der Ostallgäuer damit 3300 Euro sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.