Weil ein 82-Jähriger Mann aus Neuburg an der Kammel antiziganistische Beleidigungen und Todesdrohungen von sich gab, im Besitz einer unerlaubten Schusswaffe war und einen Mann körperlich angriff, muss er rund 3500 Euro Geldstrafe bezahlen.
Anfang November musste sich ein zur Tatzeit 82 Jahre alter Mann aus Neuburg an der Kammel vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm unerlaubten Schusswaffenbesitz, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung vor. Nach den Ermittlungen der Behörde hatte der Angeklagte am 13. März 2020 gegen 17 Uhr in der Bahnhofstraße seinem Heimatort gegenüber einer Zeugin eine Person als »Affen« bezeichnet und nutzte zudem das antiziganistische Z-Wort.
Waffe, Todesdrohungen und Körperverletzung
Im April fielen weitere Beleidigungen bevor die Polizei dann am 24. des Monats in der Wohnung des 84-Jährigen eine Schreckschusswaffe »Röhm RG3« sicherstellte, die nicht das nach dem Waffengesetz erforderliche Zulassungszeichen trug. Nur vier Tage später drohte er einer Person, diese totzuschlagen und das Haus anzuzünden. Der Geschädigte habe diese Drohung ernst genommen.
Zur tatsächlichen Körperverletzung kam es dann am 22. Mai 2020. Der Angeklagte verletzte laut Anklage im Flurbereich des Anwesens Bahnhofstraße 20 in Neuburg an der Kammel den Geschädigten, indem er ihn mit dem rechten Ellenbogen auf die rechte Gesichtshälfte schlug. Hierdurch habe der Geschädigte Schmerzen über dem rechten Jochbein, der rechten Augenbraue und der rechten Ohrmuschel sowie eine kleine Prellmarke über dem Jochbein erlitten. Am 22. August drohte der 84-Jährige dann erneut im selben Anwesen, er werde den Geschädigten totschlagen, wenn dieser nicht verschwinde. Auch diese Drohung habe er ernst genommen.
Bevor es zu einem Urteil kommen konnte, zog der Angeklagte allerdings seinen Einspruch gegen den von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl (1 Cs 227 Js 16880/20) wieder zurück. Damit wurde dieser Rechtskräftig und es blieb bei 110 Tagessätzen zu je 33 Euro. Insgesamt muss der 84-Jährige also eine Geldstrafe von 3630 Euro entrichten.