Weil sie Bildcollagen mit Merkel, Hitler und Hakenkreuzabzeichen auf Facebook postete, erhält eine 51-jährige Ostallgäuerin eine Geldstrafe.
Am Montag musste eine 51-Jährige vor dem Amtsgericht Kaufbeuren erscheinen, nachdem sie Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten einlegte. Die Strafverfolgungsbehörde legte der Ostallgäuerin das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zur Last. Die Angeklagte soll am 28. April 2021 auf ihrer Facebook-Profilseite eine Collage an Bildern gepostet haben, welche einerseits die Bundeskanzlerin Angela Merkel und andererseits Adolf Hitler in unterschiedlichen Körperhaltungen zeigt. Auf den Bildern mit Adolf Hitler war auf der Kleidung das Hakenkreuzabzeichen zu sehen.
Als sich die 51-Jährige jedoch am Montag vor Amtsrichterin Kiening verantworten musste, nahm die Ostallgäuerin in der Hauptverhandlung ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Damit ist die dort verhängte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, insgesamt also 2400 Euro rechtskräftig. (Az. 9 Cs 350 Js 11652/21)
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