Amtsgerichtsgebäude Kaufbeuren

Hakenkreuz vor Gericht unerheblich

Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt einen 22-jährigen Mann aus Marktoberdorf wegen unerlaubten Drogenbesitzes und stellt das Verfahren bezüglich der Verbreitung eines Hakenkreuzbildes ein. Das fiele bei der Verurteilung nicht erheblich ins Gewicht.

Am Montag musste sich ein 22-jähriger Marktoberdorfer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Am 17. Februar 2018 soll der junge Mann nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft eine WhatsApp-Gruppe mit mehreren Mitgliedern gegründet und als Profilbild ein Hakenkreuz verwendet haben. Am 10. Dezember 2020 soll der Angeklagte zudem in seiner Wohnung 37,9 Gramm Marihuana ohne entsprechende Erlaubnis aufbewahrt haben.

Wegen des unerlaubtes Besitzes von Betäubungsmitteln verurteilte Amtsrichter Pottkamp den Marktoberdorfer zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro. Im Übrigen stellte das Gericht das Verfahren ein, da die Verbreitung des Hakenkreuzes neben der verurteilten Tat nicht erheblich ins Gewicht gefallen wäre. Das Urteil (Az. 5 Ds 360 Js 723/21 jug) ist bereits rechtskräftig.


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