Krone des Königreichs Bayern (Schatzkammer der Münchner Residenz, 2013)

Geldstrafe für Königreichs-Bürger

Einen Anhänger des »Königreich Deutschland« verurteilt das Amtsgericht Günzburg am Donnerstag wegen des Verschaffens von falschen Ausweispapieren.

Am 25. Februar musste sich ein Ulmer Anhänger eines »Königreich Deutschland« vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der zur Tatzeit 31 Jahre alte Angeklagte hatte nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft am 18. August 2020 auf dem Bahnhofsvorplatz eine ID-Karte des tatsächlich nicht existierenden Staates mit sich geführt. Damit habe er »geeignete Stellen« darüber täuschen wollen,  »dass ein sogenanntes Königreich Deutschland existiere und ihm einen gültigen Personalausweis ausgestellt habe.«

Amtsrichterin Lang erachtete den Tatvorwurf als zutreffend und Verurteilte den 31-Jährigen wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro. Damit muss der Ulmer – wenn er kein Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt – eine Strafe von insgesamt 2000 Euro begleichen.


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