Kaufbeuren, 21. Januar 2020. Einem Kaufbeurer wird in einem islamfeindlichen Schreiben angedroht, gehängt oder »standrechtlich erschossen« zu werden. Die Polizei ermittelt ohne Erfolg.
Die Tat wurde bislang nicht öffentlich bekannt, taucht aber nun als Nachmeldung in einer Antwort der Bundesregierung (Drs. 9/22886) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Straftaten auf. Die Polizei stufte die Tat als politisch motivierte Kriminalität aus dem »Phänomenbereich Rechts« ein und ermittelte wegen Volksverhetzung. Wir haben recherchiert, was damals genau passiert ist.
In diesem Fall erhielt der Betroffene nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kempten einen Brief. In diesem wurde er als »Asylbetrügerhelfer« sowie »elendiger Moslem« beschimpft. Zudem befand sich in dem Brief die Bedrohung: »An den Galgen mit dir oder standesrechtlich erschiessen«. Der Absender des Briefes konnte nicht ermittelt werden, obwohl es laut Bundesregierung eine tatverdächtige Person gab.
(Titelbild: Nachbau der sogenannten Schwarzen Wand zwischen den Blöcken 10 und 11 im Vernichtungslager Auschwitz I. An dem auch Todeswand genannten Kugelfang exekutierte die SS tausende Häftlinge, Widerstandskämpfer und Zivilisten. (CC by-sa UP 3.0 Agatefilm))