Bad Schussenried, 10. Januar 2020. Ein bereits wegen Volksverhetzung vorbestrafter 52-Jähriger versendet eine antimuslimische Mail an den Bürgermeister von Ummendorf. Das Verfahren wird eingestellt.
Die Tat wurde bislang nicht öffentlich bekannt, taucht aber nun als Nachmeldung in einer Antwort der Bundesregierung (Drs. 9/22886) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zu Islamfeindlichkeit und antimuslimischen Straftaten auf. Eine Zuordnung des Volksverhetzungsdeliktes zu einer politischen Richtung sei nicht möglich, heißt es dort. Wir haben recherchiert, was damals genau passiert ist.
Antimuslimische Hetzmail nicht strafbar
Nach Informationen der Staatsanwaltschaft Ravensburg verschickte ein 52 Jahre alter Beschuldigter aus Bad Schussenried, der zurückliegend unter anderem bereits wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, per Mail mehrere Textpassagen an den Bürgermeister von Ummendorf mit zum Teil volksverhetzendem und antimuslimischen Inhalt.
Allerdings erfülle die Übersendung solcher Inhalte an eine Person nach Auffassung der Staatsanwaltschaft jedoch nicht das Tatbestandsmerkmal der »Eignung zur Friedensstörung« und erfolge auch nicht öffentlich im Sinne des Paragraphen 130, der die Volksverhetzung unter Strafe stellt. Das »zumal der Empfänger der E-Mail, für diese Inhalte nicht ›empfangsbereit‹ war und er die Nachricht der Polizei weitergeleitet hat«, erklärte ein Behördensprecher auf Anfrage. Daher sei das Verfahren eingestellt worden.