Wegen »Sieg Heil«-Rufen landen drei Männer vor Gericht. Einer davon erhält eine Geldstrafe, der Jüngste eine Verwarnung mit KZ-Besuch und der Dritte eine Einstellung.
Am Donnerstag mussten sich drei Angeklagte aus dem Ost- und Unterallgäu wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Die drei Männer im Alter von 17, 25 und 28 Jahren hatten nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Wohnung eines der Angeklagten deutlich hörbar »Sieg Heil« gerufen.
Dem ist Richterin Hondl gefolgt und verwarnte den Jugendlichen. Zudem muss dieser die KZ-Gedenkstätte Dachau besuchen, hierüber einen Aufsatz verfassen sowie 30 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Gegen einen weiteren Angeklagten verhängte Hondl eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro. Der Dritte kam wegen einer anderen rechtskräftigen Verurteilung mit einer Einstellung davon. (Az 2 Ds 310 Js 13009/20)