Neu-Ulm, 28. April 2020. Ein aggressiver Kunde zeigt in einem Lebensmittelgeschäft mehrfach den Hitlergruß, nachdem ihn eine Angestellte auf seinen Verstoß gegen die Maskenpflicht hinweist.
Am vergangenen Dienstagnachmittag gegen 14 Uhr sprach eine 29-jährige Angestellte eines Lebensmittelgeschäftes in der Leipheimer Straße einen 43-jährigen Kunden an, der das Geschäft ohne Schutzmaske betreten hatte. Da er auch keine Schutzmaske mitführte, forderte sie den Kunden auf, das Geschäft wieder zu verlassen. Daraufhin zeigte der 43-Jährige der Supermarktangestellten mehrfach den Hitlergruß und beleidigte sie noch anderweitig. Das berichtete die Polizei am Mittwoch in einer Meldung an die Presse.
Daraufhin habe die angestellte dem aggressiven Mann ein Hausverbot erteilt. Doch wenige Minuten später sei der 43-Jährige trotz Hausverbot wieder im Geschäft erschienen. Erst die herbeigerufenen Polizei hätte das Hausverbot gegen den Mann, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, durchsetzen können und ihn wegen Hausfriedensbruch und Beleidigung angezeigt. Aus der Meldung geht nicht hervor, ob die Polizei auch wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Nach Veröffentlichung des Artikels teilt die Polizei mit, dass deswegen ermittelt und die Tat als politisch motiviert und dem Phänomenbereich rechts aufgefasst wird.
(Titelbild: Im Ulmer Fort Oberer Kuhberg richteten die Nazis von November 1933 bis Juli 1935 ein KZ ein. (CC BY-SA 3.0 Speifensender); Quelle: Pressemeldung der Polizei vom 29. April 2020)