Das KZ Dachau, hier im November 2016. Es unterhielt eine Reihe von Außenlagern im Allgäu und Vorarlberg.

Nazi-Grüße vor Bar verurteilt

Weil er im Dezember in und vor der Trio-Bar in Kempten mehrfach »Sieg Heil« rief, verurteilt das Amtsgericht Kempten Stefan V. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen.

Am 15. Dezember 2019 gegen 2 Uhr Nachts brüllte Stefan V. in und vor der Trio-Bar in Kempten mehrfach »Sieg Heil«. Dafür erhielt er zunächst einen Strafbefehl. Weil er diesen jedoch nicht akzeptierte, kam es am Dienstag zu einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Kempten. Dieses verurteilte ihn schließlich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Polizei erwähnte den Vorfall in ihren Pressemeldungen nicht.


(Titelbild: Das KZ Dachau, hier im November 2016. Es unterhielt eine Reihe von Außenlagern im Allgäu und Vorarlberg.Az: 11 Cs 310 Js 2529/20)


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