Hundehasser legt präparierte Köder aus und schmiert Hakenkreuze

Seit zehn Jahren werden in Neu-Ulm immer wieder Hundeköder ausgelegt und Hakenkreuze gegen Hundehalter*innen geschmiert. Jetzt hat die Polizei einen 42-Jährigen überführt.

An stark frequentierten Wegen entlang der Donau in Neu-Ulm legte ein Unbekannter seit über 10 Jahren mit spitzen Gegenständen, etwa Nägeln oder Stecknadeln, präparierte Köder gegen Hunde aus. Entlang der gleichen Routen seien auch Schmierereien aufgetaucht, die jeweils einen Strichmensch mit einem Hund an der Leine und einem Hakenkreuz dabei zeigten, heißt es in einer polizeilichen Pressemeldung.

Im Februar 2024 geriet demnach ein Hundehalter mit einer Person in Streit, die diesen dazu aufgefordert habe, seinen Hund anzuleinen und ihn anschließend beleidigte. Die darauffolgende Anzeige des Hundehalters verhalf der Polizei, dem Tatverdächtigen auf die Spur zu kommen. Nachdem Mitte Juni erneut Hundeköder entlang der Donau gemeldet wurden, durchsuchten zuständige Beamt*innen schließlich die Wohnung des mutmaßlichen Täters und fanden dort »unter anderem Hundewürstchen sowie Werkzeuge zur Präparation der Köder.« Da auch »entsprechende Farbstifte« vorgefunden wurden, erhärtete sich der Verdacht, dass der 42-Jährige ebenso für die Schmierereien verantwortlich sein könnte. Letztlich habe der Tatverdächtige beide Taten gestanden, jedoch ohne ein schlüssiges Motiv zu benennen, so die Polizei: »Er gab an, die Schmierereien angebracht zu haben, da sich in seiner Wahrnehmung Hundehalter zu wenig an geltende Regelungen, beispielsweise eine Leinenpflicht für die Tiere, hielten.«

Aus diesem Jahr sind der Polizei neun Hunde bekannt, die durch die Köder Verletzungen erlitten und in einzelnen Fällen in Lebensgefahr gerieten. Die Tierarztkosten hierfür beliefen sich auf eine mittlere vierstellige Summe. Durch die Schmierereien sei ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 1500 Euro entstanden. Der Tatverdächtige hat sich nun einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Sachbeschädigung und des Verwendens Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu stellen.


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