Weil sich ein damals 18-Jähriger aus Langenau in seiner WhatsApp-Gruppe »Hütte Waldstädten« rassistisch und Holocaust-relativierend äußerte, verurteilt ihn das Amtsgericht Günzburg zu einer Geldstrafe von 4500 Euro.
Am Donnerstag musste sich ein zur Tatzeit 18-Jähriger aus Langenau vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. In der von ihm laut Anklage selbst gegründeten WhatsApp-Gruppe »Hütte Waldstädten« (wmgl. »Hütte Waldstetten«?) postete er am 24. Februar 2022 vier Sticker, auf denen das Hakenkreuz als Erkennungsmerkmal des Nationalsozialismus abgebildet war. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft ihm eine besonders verletzende Äußerung der Missachtung gegenüber People of Colour sowie die Relativierung und Bagatellisierung des Holocaust vor.
Richter Kramer folgte dem Schuldvorwurf und urteilte auf eine Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassunswidriger und terroristischer Organisationen. (Az 2 Cs 409 Js 21020/22) Geht der Angeklagte oder sein Verteidiger Markus Neumann nicht gegen den Schuldspruch vor, muss dieser 4500 Euro und die Gerichtskosten entrichten.
(Titelbild: Im Ulmer Fort Oberer Kuhberg richteten die Nazis von November 1933 bis Juli 1935 ein KZ ein. (CC BY-SA 3.0 Speifensender))