Indem er einen Strafbefehl wegen der öffentlichen Verbreitung nationalsozialistischer Symbole akzeptiert, entzieht sich ein Amberger am Montag seiner Gerichtsverhandlung.
Am Montag hätte sich ein Amberger vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten müssen, nachdem dieser Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen einlegte. Doch bevor es soweit kam, beschränkte dieser seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze, wodurch er die Verurteilung zu 50 Tagessätzen akzeptierte. Das Gericht hob den Termin auf und setzte eine Tagessatzhöhe von 25 Euro fest.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft veröffentlichte der Angeschuldigte am 18. April 2022 um 13:05 Uhr in der zumindest für seine Kontakte einsehbaren Status-Anzeige des Messengers WhatsApp wissentlich und willentlich die gezeichnete Darstellung eines Mädchens, das den Hitlergruß zeigt. Zudem waren auf dem Bild mehrere Hakenkreuze auf Ostereiem zu sehen. Das Bild trug die Aufschrift »Frohe Ostern«. Dabei sei ihm, so die Staatsanwaltschaft, bewusst gewesen, dass sowohl der Hitlergruß als auch das Hakenkreuz Erkennungsmerkmale des Nationalsozialismus sind. Er habe das zumindest billigend in Kauf genommen und sich so der öffentlichen Verbreitung von Kennzeichen Nationalsozialistischer Organisationen gemäß § 86a StGB schuldig gemacht. Dafür werden nun 1250 Euro Geldstrafe fällig. (Az 3 Cs 400 Js 11118/22)
(Titelbild: KZ-Gedenkstätte bei Türkheim, die Unbekannte mit einem Stein beschädigten und deren Davidstern und Kreuz stahlen.)