Strafverfahren gegen Flohmarkthändler

Immenstadt, 4. Juni 2022. Die Polizei leitet gegen einen Händler auf dem Immenstädter Flohmarkt ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein.

Auf dem Immenstädter Flohmarkt entdeckten zwei Polizist_innen eine Postkarte, auf der ein Hakenkreuz abgebildet ist. Dabei handelte es sich um eine Feldpostkarte aus dem 3. Reich, datiert auf 1943. Auf Ansprache gab der 65-jährige Händler gegenüber den Beamt_innen an, das Hakenkreuz nicht durch Abkleben beschädigen zu wollen. Die Karte wurde daraufhin sichergestellt und ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen den Händler eingeleitet. Das berichtet die Polizei in einer Mitteilung an die Presse.

Handel mit NS-Devotionalien legal

Auf den ersten Blick mag es verwunderlich klingen, dass der Händler von Abkleben spricht. Doch genau das ist die rechtliche Vorgabe für den Handel mit NS-Devotionalien. Das Anbieten ist nur dann illegal, wenn strafbare Inhalte oder Symbole nicht abgedeckt sind. Aus diesem Grund fällt bei genauerem Hinsehen auch auf, dass auf jedem größeren Flohmarkt entsprechende Gegenstände angeboten werden. Vom Koppelschloss der Wehrmachtssoldaten über Stahlhelme mit Sigrunen bis hin zu Hitler-Merchandise. Neonazis, Hitlerfans und Geschichtsrevisionist_innen können sich nach Belieben ausstatten.


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Dann kannst du Hilfe bei B.U.D. Bayern bekommen. Das ist eine unabhängige Beratungsstelle für Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Übergriffen.

Zeug_innen können sich an B.U.D. Bayern wenden, dann wird der Vorfall registriert und Betroffenen geholfen – wenn sie das wollen.

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