Das Amtsgericht Kaufbeuren stellt ein Verfahren gegen einen 24-Jährigen wegen des Zeigens eines Hakenkreuzes gegen eine Geldauflage von 2.000 Euro ein.
Der heute 24-jährige Angeklagte aus dem Ostallgäu musste sich am Montag wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 17. Juni 2018 mittels WhatsApp ein Bild einer Hakenkreuzfahne in eine aus zehn Personen bestehende WhatsApp-Gruppe gepostet zu haben. Die Bildunterschrift lautete: »Heute spielt Deutschland, also Fahne raus«.
Dem ist Amtsrichter Pottkamp in der Hauptverhandlung vom 28. Februar 2022 offenbar im Grundsatz gefolgt, stellte das Verfahren jedoch gegen eine Geldauflage in Höhe von 2.000 Euro vorläufig ein. (Az 5 Cs 340 Js 21639/20 jug (2)) Begleicht der Angeklagte die Geldauflage in der ihm gesetzten Frist, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Andernfalls müsste er mit dessen Fortsetzung rechnen.