Oberallgäuer billigt Erschießung von Polizist*innen: In den frühen Morgenstunden durchsuchen Ermittler*innen im Rahmen eines bundesweiten Aktionstages zur Bekämpfung von Hasskriminalität Wohnungen in den Landkreisen Oberallgäu und Neu-Ulm.
Beim siebten bundesweiten Aktionstag gegen Hasskommentare im Internet am 1. Dezember 2021 führten Polizeibehörden bundesweit 90 Maßnahmen durch, darunter Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen. In Bayern ging die Polizei gegen insgesamt 23 Beschuldigte vor. Im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West beteiligte sich neben der Kripo Neu-Ulm auch die Kripo Kempten unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten an der Aktion. Das geht aus Pressemitteilungen verschiedener Polizeien und Staatsanwaltschaften hervor.
Oberallgäuer billigt die Erschießung von Polizist*innen
Im Landkreis Neu-Ulm ging die Polizei demnach gegen einen 33-jährigen vor, der im Verdacht steht, sich der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gemacht zu haben. Grund der Ermittlungen war die Auswertung einer Messenger-Gruppe, deren Administrator der Beschuldigte gewesen sein soll.
Wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten durchsuchte die Kemptener Kriminalpolizei mit Unterstützung der Zentralen Einsatzdienste des Polizeipräsidiums und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kempten bei einem 28-jährigen Oberallgäuer. Er stehe im Verdacht, auf einem Social-Media-Portal gepostet zu haben, dass Polizeibeamte auf offener Straße erschossen werden dürften. Eine Frau, die den Kommentar gesehen hat, erstattete dann Anzeige. Bei der heutigen Durchsuchung konnte der 28-Jährige zu Hause angetroffen werden. Es wurden ein Smartphone und ein Tablet sichergestellt. Diese werden nun bei der Kripo Kempten ausgewertet.
Polizei geht von großem Dunkelfeld bei Hasskriminalität aus
Werde die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten und die Rechte anderer verletzt, sind hasserfüllte Äußerungen strafbar, schreibt das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West in einer Pressemitteilung. Hass im Netz könne gegen Einzelpersonen oder gegen ganze Gruppen gerichtet sein, die Inhalte »etwa extremistisch, sexistisch, rassistisch, homophob, antisemitisch oder gewaltverherrlichend«. Dagegen vorzugehen ist der Kemptener Polizei »ein wichtiges Anliegen«, heißt es auf Anfrage. Doch Staatsanwaltschaft und Polizei gehen bei Hasskriminalität im Internet von einem großen Dunkelfeld aus.
Viele strafbare Kommentare würden nach wie vor nicht zur Anzeige gebracht. »Niemand muss Hass oder Hetze im Netz dulden! Wer im Internet beleidigt oder bedroht wird, sollte diese Taten auch bei der Polizei melden«, so Michael Haber der die Kriminalitätsbekämpfung beim PP Schwaben Süd/West leitet. »Nur so kann die Polizei die Urheber ermitteln und die Fälle der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung vorlegen.«
Auch der Hatespeech-Beauftrage der Staatsanwaltschaft Kempten äußerte sich zu der Aktion und warnt: »Wer im Internet gegen andere Personen oder Gruppen hetzt, muss mit einer konsequenten Strafverfolgung durch die Justiz rechnen«, erläuterte Staatsanwalt David Beck. »Im Bereich der Hasskriminalität werden empfindliche Geldstrafen auch im fünfstelligen Bereich verhängt. Vor allem im Wiederholungsfall werden auch Freiheitsstrafen ausgesprochen.«