Stacheldraht am Konzentrationslager Sachsenhausen.

Verfahren nach Hitlergruß eingestellt

Gegen eine Geldauflage von 250 Euro stellt das Amtsgericht Kempten das Verfahren gegen einen Mann ein, der ein Bild von sich selbst teilte, auf dem er den rechten Arm zum Hitlergruß erhebt.

Am Donnerstagvormittag musste sich Sercan Y. wegen des Verwendens von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen vor dem Amtsgericht Kempten verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 21. Februar 2021 ein Bild, auf dem er den rechten Arm zum Hitlergruß erhebt an eine aus sieben Personen bestehende WhatsApp-Gruppe gesendet zu haben. Dabei nahm er laut Strafverfolgungsbehörde billigend in Kauf, dass die weiteren Gruppenmitglieder das Bild weiter verbreiten. Dadurch könne ein größerer, unkontrollierter Personenkreis Zugang zu dem Bild mit der verbotenen Geste erhalten.

Vorbehaltlich der Zahlung einer Geldauflage von 250 Euro stellte das Gericht das Verfahren (11 Cs 340 Js 6559/21) gemäß Paragraph 153a StPO vorläufig ein.


(Titelbild: Sachsenhausen concentration campGeson Rathnow, CC by-nc-sa)


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