Unbekannte stehlen Davidstern und Kreuz von KZ-Gedenkstätte bei Türkheim. Die Tat dürfte bereits Jahre zurückliegen, wie die Polizei erst jetzt mitteilt.

Bewährungsstrafe nach Verbreitung von Hitlerbild

Wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen 31-Jährigen, der ein Hitlerbild verbreitete.

Ein 31-jähriger Mann aus dem Ostallgäu verbreitete am 8. Oktober 2019 in einer WhatsApp-Gruppe mit 13 Teilnehmenden eine Fotografie von Adolf Hitler. Die Staatsanwaltschaft Kempten wertete das als verbotenes Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Deshalb und wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein am 7. Juli 2019 musste er sich nun am Montag vor dem Amtsgericht Kaufbeuren verantworten.

Amtsrichter Löffler sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte H. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten zur Bewährung. (Az 9 Ds 310 Js 5356/20) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


(Titelbild: KZ-Gedenkstätte bei Türkheim, die Unbekannte mit einem Stein beschädigten und deren Davidstern und Kreuz stahlen.)


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Ein Gedanke zu „Bewährungsstrafe nach Verbreitung von Hitlerbild“

  1. Ein halbes Jahr auf Bewährung ist zu wenig,ein Jahr wäre OK damit er bei nächsten mal absitzen darf.(müsste) Weil wen man die Nazis Kent machen die weiter drum hinter Gitter dann sind sie versorgt.

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