Weil er auf offener Straße »Heil Hitler« rief, verurteilt das Amtsgericht Lindau einen Mann zu einer Geldstrafe von 750 Euro.
Am Donnerstag vergangener Woche, dem 10. September 2020, musste sich Marc S. vor dem Amtsgericht Lindau wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, am 12. April 2020 auf einer Straße »Heil Hitler« gerufen zu haben. Das Gericht sah den Sachverhalt als erwiesen an und verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 15 Euro.
(Titelbild: Unterkunftsbaracke des KZ-Außenkommando Biesings, auch Schlachters genannt, im Landkreis Lindau. Es war eines der Außenlager am Bodensee des Konzentrationslagers Dachau. Gemeinfrei, aus: Werner Dobras, Andreas Kurz (Hrsg.): Daheim im Landkreis Lindau, Stadler Verlagsgesellschaft, Konstanz 1994, S. 133, ISBN 3-7977-0281-7; Az: Cs 310 Js 7554/20)