Gewalt. Symbolbild.

Rangelei und rassistische Beleidigungen im Entenpark

Wangen, 18. April 2019. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung und rassistischen Beleidigungen stellt ein Betroffener Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft erhebt jedoch keine Anklage und stellt die Verfahren ein.

Am 18. April 2019 gerät ein Streit zwischen einem 43-Jährigen und einem 20-jährigen Deutschen im Wangener Entenpark zu einer Rangelei, in die sich ein 31-jähriger Eritreer einmischte. Der 43-Jährige beleidigte dabei den 20-Jährigen als »Scheiß Portugiese«. Später belegte er den 31-Jährigen mit dem N-Wort.

Der Vorfall ist einer der antimuslimischen und flüchtlingsfeindlichen Übergriffe, die die Behörden 2019 im Landkreis Ravensburg erfassten. Das geht aus den Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke hervor. Allgäu ⇏ rechtsaußen hat nachrecherchiert, was passiert ist und herausgefunden, wie sich der Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft darstellt.

Rangelei und rassistische Beleidigungen im Entenpark

Der 43-jährige Beschuldigte mit deutscher Staatsangehörigkeit befand sich laut Staatsanwaltschaft mit seiner Freundin und deren Hund auf einer Parkbank im sogenannten Entenpark in Wangen. Dort geriet er demnach mit einem 20-jährigen Deutschen in Streit. Im Verlaufe des Streits soll der 20-Jährige die Freundin des 43-Jährigen angespuckt haben, worauf der 43-Jährige seiner Freundin zur Hilfe kam und diese wegziehen wollte. Dabei sei der 43-Jährige von einem hinzugekommenen 31-jährigen eritreischen Staatsangehörigen am Arm festgehalten worden. Nachdem der 31-Jährige der Aufforderung des 43-Jährigen, ihn loszulassen nicht nachkam, stieß der 43-Jährige ihn weg, so dass der Eritreer rückwärts auf den Boden fiel.

Hierauf hätte der 20-Jährige den 43-Jährigen von hinten am Rücken gepackt, worauf sich ein Gerangel zwischen diesen Personen entwickelte, in dessen Verlauf der 43-Jährige dem 20-Jährigen eine Ohrfeige versetzte. Hierbei soll der 20-Jährige eine blutende Unterlippe erhalten haben. Der 43-Jährige wurde bei dem Gerangel am rechten kleinen Finger leicht verletzt, während der Eritreer keine ernsthaften Verletzungen davongetragen habe. Während des Streits soll der 20-Jährige den 43-Jährigen mit den Worten »Du Hurensohn« und der 43-Jährige den 20-Jährigen als »Scheiß Portugiese« beleidigt haben.

Einer Zeugin zufolge soll der 43-Jährige dann circa anderthalb Stunden nach der vorgenannten körperlichen Auseinandersetzung den 31-jährigen eritreischen Staatsangehörigen als »Scheiß N…« beleidigt haben. Alle drei Beteiligten »standen zum Tatzeitpunkt mehr oder weniger stark unter Alkoholeinfluss und alle sind in der Vergangenheit bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getreten«, so die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage

Das unter dem Aktenzeichen 420 Js 18485/19 geführte Verfahren gegen den 43-Jährigen wegen der Körperverletzung und der Beleidigung zum Nachteil des 31-jährigen Eritreers wurde mit Verfügung vom 19. August 2019 eingestellt und der Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen.

Der 20-jährige Deutsche stellte dagegen keinen Strafantrag, sodass die Staatsanwaltschaft nicht genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage sah und das diesbezügliche Verfahren 420 Js 18486/19 wegen Körperverletzung und Beleidigung gegen den 43-Jährigen ebenfalls am 19. August einstellte. Auch der 43-Jährige stelle keinen Strafantrag, sodass im Ermittlungsverfahren 42 Js 18488/19 keine Anklage gegen den 20-Jährigen erhoben wurde und die Staatsanwaltschaft die Einstellung verfügte.


(Titelbild: violence by alainalelebestimmte Rechte vorbehalten)


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