Wegen rassistischer Beleidigungen verurteilt das Amtsgericht Memmingen einen Kranfahrer zu einer Haftstrafe. Trotz Hitlergruß will er »nicht rechts« sein.
Nachts um 2 Uhr am 16. November 2019 traf Sebastian Sch. an Sissis Treff in Mindelheim auf einen Mann, den er erkannt haben will, weil er ihn mit Freunden einige Wochen zuvor verfolgt habe. Deshalb rief der Maurer und Kranfahrer die Polizei – und beschimpfte den anderen mit rassistischen Ausdrücken und bezichtigte ihn, Terrorist und Islamist zu sein. Sofort als die Polizei eintraf, beleidigte er auch die Beamten.
Das legte ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, als sich Sebastian Sch. am 25. Mai vor dem Amtsgericht Memmingen zunächst wegen Volksverhetzung und Beleidigung verantworten musste (Az 7 Ds 331 Js 2938/20). Der grundsätzliche Tatablauf bestätigte sich so vor Gericht. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Aussagen des Bauarbeiters nicht dem Straftatbestand der Volksverhetzung entsprechen.
»Nicht rechts« trotz Hitlergruß?
Da es sich bei dem Angeklagten um einen unter anderem wegen Bedrohungen, Körperverletzungen und dem Zeigen des Hitlergrußes vorbestraften Wiederholungstäter handele, der zudem eine laufende Bewährung habe, sah die Staatsanwaltschaft eine ungünstige Sozialprognose. Die Strafverfolgungsbehörde forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Dieses Mal solle sie ohne Bewährung sein.
Auch das Gericht sah den Tatvorwurf der mehrfachen Beleidigung als erwiesen an und verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Geht der Angeklagte nicht gegen das Urteil vor, muss er künftig sechs Monate hinter Gittern verbringen. »Er gehört nicht dem rechten Spektrum an«, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Geprüft wurde das im Rahmen der Beweisaufnahme allerdings nicht. Lediglich der Angeklagte beteuerte, er sei »nicht rechts«, schließlich arbeite er »am Bau mit 80 Ausländern«.