Die Bürgermeisterin von Bolsterlang wirft das Handtuch. Erst vor einer Woche kehrte sie ins Amt zurück, nachdem sie wegen Reichsbürgerverdacht zeitweilig suspendiert war.
Die Bolsterlanger Bürgermeisterin Monika Zeller hat gegenüber dem Gemeinderat ihren sofortigen Rücktritt erklärt. Das Gremium akzeptierte die Entscheidung. Das berichtet die Allgäuer Zeitung am Samstag.
Zeller ziehe damit die Konsequenzen aus dem Disziplinarverfahren gegen sie. »Die nunmehr zwei Jahre andauernden Ermittlungen und Vorkommnisse gegen mich haben mich derart angegriffen, dass ich mich nicht mehr dazu in der Lage sehe, dieses verantwortungsvolle Amt bis zum Ende der Wahlperiode mit der erforderlichen Kraft auszufüllen«, soll die 58-Jährige ihre Entscheidung begründet haben.
»Lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit«
Die Landesanwaltschaft Bayern hatte in ihrer Funktion als Disziplinarbehörde des Freistaats Bayern die Bürgermeisterin am 18. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Der Bürgermeisterin wird vorgeworfen, dass sie einen sogenannten Staatsangehörigkeitsausweis beantragt hatte. Als Geburtsort soll sie dabei – reichsbürgertypisch – »Königreich Bayern, Deutschland als Ganzes« angegeben haben. Einen Vortrag eines Reichsbürgers in Gemeinderäumen habe sie zudem nicht unterbunden.
Ende Januar hob das Verwaltungsgericht München nun die Suspendierung wieder auf. Zwar seien die Vorwürfe der Landesanwaltschaft im Wesentlichen zutreffend. Doch Monika Zellers Verhalten sei »möglicherweise lediglich Ausdruck von Naivität und Unbedarftheit«, begründete das Gericht die Entscheidung. Keine 24 Stunden später nahm Zeller die Amtsgeschäft wieder auf.
Zeller will »Verfassungstreue« belegen
Die Landesanwaltschaft indes teilte mit, dass sie die Suspendierung gerichtlich durchsetzen möchte. Daher fehle Monika Zeller nun »die notwendige Motivation«, um weiterzumachen, zitiert die Allgäuer Zeitung aus einer Erklärung der ehemaligen Bürgermeisterin.
Die Suspendierung hat sich damit erledigt. Nicht aber das Disziplinarverfahren wegen des Verdachts, der Reichsbürgerbewegung nahe zu stehen. Um ihre »Verfassungstreue zu belegen« wolle sich Zeller dennoch »weiter gegen das Disziplinarverfahren zur Wehr setzen«.