Wegen antisemitischen Äußerungen verurteilt das Amtsgericht Kaufbeuren einen Holocaustleugner aus dem Allgäu zu einer Geldstrafe von 2200 Euro.
Am 8. Mai 2017 veröffentlichte der Allgäuer nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auf seinem persönlichen Facebookprofil einen Link zu einem Video. Dazu behauptete er, dass der Holocaust eine »Lüge« sei, »Zionisten« würden »sich ihren Leidensweg ausdenken«.
Antisemitische Volksverhetzung
Für die antisemitische Äußerung erhielt er einen Strafbefehl in Höhe von 110 Tagessätzen. Nach Auffassung von Staatsanwaltschaft und Gericht hatte sich der Mann damit der Volksverhetzung schuldig gemacht. Die Strafnorm bedroht die öffentliche Leugnung, Verharmlosung und Billigung des Völkermordes an den europäischen Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Zunächst legte er dagegen Einspruch ein, wodurch eine Verhandlung vor Amtsrichterin Hondl angesetzt wurde. Dort jedoch zog der Angeklagte seinen Einspruch am Donnerstag wieder zurück und beschränkte ihn auf die Höhe der Tagessätze, die zu hoch für seine wirtschaftlichen Verhältnisse angesetzt sei. Richterin Hondl reduzierte die Tagessatzhöhe auf 20 Euro je Tagessatz und verurteilte den Holocaustleugner damit zu einer Geldstrafe von insgesamt 2200 Euro.
(Titelbild: Holocaust Mahnmal Berlin Juden Shoa
Titelbild: Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Berlin, bestimmte Rechte vorbehalten by richardhe51067)