Weil ein Reichsbürger aus Krautheim versuchte, einen Richter um einen hohen Geldbetrag zu erpressen, verhängt das Amtsgericht Günzburg eine Freiheitsstrafe gegen ihn.
Der zur Tatzeit fast 58 Jahre alte Angeklagte aus Krautheim verfasste ein Schreiben an einen Richter am Amtsgericht Günzburg, in welchem er von ihm einen Betrag in Höhe von 250.000 € im Gegenzug für einen erhaltenen Strafbefehl in Höhe von 2400 € forderte. Dabei drohte er, dass er im Falle der Nichtzahlung dies der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten melden werde und Schadensersatzforderungen geltend machen werde. Der so angegangene Richter ließ sich darauf jedoch nicht ein.
Reichsbürger in Abwesenheit verurteilt
Stattdessen erhob das Amtsgericht Anklage wegen versuchter Erpressung gegen den Reichsbürger, der zu seiner Gerichtsverhandlung am 8. November aber nicht erschien. So erließ das Amtsgericht in Abwesenheit einen Strafbefehl, mit dem der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde. Die Vollstreckung der Haftstafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Gegen die Entscheidung könnte der Betroffene innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und so wieder vor Gericht landen. Dabei sollte er sich gut überlegen, ob er erneut mit Drohungen auf den Strafbefehl reagierten möchte. Dann nämlich droht eine Rücknahme der Bewährung und der Reichsbürger müsste die vier Monate tatsächlich absitzen.