Peter Felser dreht AfD-Werbevideo in Einsatzfahrzeug der Polizei. Jetzt beschäftigt der Fall die Bundespolizeidirektion in München, weil damit gegen die Vorgaben der Behördenleitung verstoßen worden sei.
Mitte Februar lieferte Peter Felser einen Vorgeschmack auf die PR-Offensive seiner Partei. Am 14. Februar stellte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag ein Video auf ihrer Facebook-Seite ein. Die Sicherheitsbehörden stünden seit 2015 vor vielen Herausforderungen wie »demonstrierende Afrikaner in Donauwörth oder festgenommene Schlepper im Schwarzwald«, schreibt die Partei dazu. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Peter Felser habe sich selbst ein Bild von dem machen wollen, »was Polizeibeamte täglich leisten müssen«. Deshalb habe er die Bundespolizei in Kempten besucht und sich selbst einen Eindruck verschafft.
Polizeieinsatz als Kulisse für AfD-Werbevideo
Ein normaler Vorgang, findet das Social-Media-Team der bayerischen Bundespolizei: »Bundestagsmitglieder aller Fraktionen haben das Recht, sich über die Arbeit der Bundesbehörden zu informieren und sie zu besuchen«, twittern die Beamten auf die kritische Nachfrage eines Journalisten.
Warum, @bpol_by, darf der neurechte #AfD-Abgeordnete Peter Felser für ein Werbevideo der #AfD in einem Ihrer Polizeifahrzeuge fahren? pic.twitter.com/jMPnVV3GWb
— Robert Andreasch (@robertandreasch) February 16, 2018
Doch in dem dreieinhalbminütigen Film ist zu sehen, wie Felser den Besuch als Kulisse nutzt, um ein Werbevideo für seine Partei zu drehen. Im Stile eines TV-Reporters wirbt der Rechtsaußenpolitiker für die Aufstockung und bessere Ausstattung der Bundespolizei zur Abwehr von Grenzkriminalität. Er spricht hauptsächlich von Schleusern und Flüchtlingen. Währenddessen führt die Bundespolizei im Hintergrund eine Grenzkontrolle durch. Das Filmteam darf sogar während der Fahrt im Einsatzwagen drehen.
»Gegenstand intensiver Nachbereitungen«
Auf Anfrage teilt die Bundespolizeidirektion in München mit, der Besuch des AfD-Politikers zur allgemeinen Informationsgewinnung über die Aufgaben der Bundespolizei vor Ort sei angezeigt und genehmigt gewesen. Dies habe ein Gespräch mit Mitarbeitern und der Leitung der Bundespolizei Kempten, sowie einen Einblick in die praktische Arbeit beinhaltet.
»Die im Fahrzeug der Bundespolizei gefertigten Filmaufnahmen sowie die dezidierten Aufnahmen von der Kontrollstelle und der dortigen tätigen Beamten entsprachen ausdrücklich nicht den Vorgaben der Leitung der BPOLI Kempten gegenüber dem Abgeordneten«, so Pressesprecher Matthias Knott. Eine aktive Pressearbeit finde bei Besuchen von Mandatsträgern generell nicht statt. Aufgrund eines Kommunikationsdefizites innerhalb der Bundespolizeiinspektion Kempten seien die Aufzeichnungen gleichwohl zugelassen worden. Dies ist laut Knott »aktuell Gegenstand intensiver Nachbereitungen.«