Neonazi muss Hakenkreuz-Tattoo entfernen lassen

Weil er an einem Infostand der AfD öffentlich ein Hakenkreuz-Tattoo zeigte, verurteilt das Amtsgericht Kempten einen Neonazi zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Zudem muss er das Nazisymbol »überstechen«.

Als Michael Kleemann am Montag den Gerichtssaal im Amtsgericht Kempten betritt, trägt er den Pullover, in dem ihn die Polizei rund vier Monate zuvor abführte. Nur die Hose ist länger. Sie soll seine linke Wade bedecken. Dort nämlich hat der 31-Jährige ein Hakenkreuz eintätowiert. Weil er es öffentlich zeigte, muss sich der Angeklagte heute wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Mit Hakenkreuz bei AfD und Critical Mass

So interessierte sich der Neonazi am 25. Mai 2019 für den letzten Wahlkampfinfostand der örtlichen AfD zur Europawahl in der Kemptener Innenstadt. Während er sich mit den Wahlhelfern der Rechtsaußenpartei unterhielt, bemerkten Gegendemonstranten das Hakenkreuz und machten die Polizei darauf aufmerksam. Die Beamten führten Kleemann ab, ließen ihn das Symbol überkleben und erteilten ihm nach Anzeigenaufnahme einen Platzverweis.

Der selbe Polizist erwischte ihn zwei Monate später in nach Aktenlage knielangen Shorts auf dem Hildegardplatz. Wieder war das Hakenkreuz zu sehen, wieder auf einer Versammlung. Kleemann will nur zufällig an der Fahrraddemo am 26. Juli vorbei gekommen sein und habe interessiert angehalten. Eigentlich hätte die Hose das Hakenkreuz verdeckt, er habe sie erst auf Aufforderung des Polizisten hochgezogen, verteidigt sich Kleemann. Amtsrichter Kögl scheint das nicht zu überzeugen. Doch nachdem kein Zeuge zur Gerichtsverhandlung erschienen ist, könne man dem Angeklagten auch nicht das Gegenteil nachweisen. Deshalb stellte das Gericht das Verfahren zu diesem Fall ein.

»Abkleben vergessen«

Zu seinem Auftritt am Infostand der AfD behauptete Kleemann, er sei unterwegs zu einem Bewerbungsgespräch gewesen. Und weil er verschlafen hatte, habe er »vergessen, das Tattoo abzukleben», was er »eigentlich immer so mache«.  Jedenfalls seit 2016. Damals habe er ein »längeres Gespräch mit dem Verfassungsschutz« geführt. Tatsächlich meint Kleemann den polizeilichen Staatsschutz. Der habe ihm das Abkleben geraten, damit er »keine Linken provoziere«. Außerdem sei ihm während des Gesprächs signalisiert worden, dass das Hakenkreuz auf seiner Wade nicht strafbar sei.

2016 geriet Kleemann als Organisator einer gescheiterten Kemptener Allgida und einem Auftritt in der Fernsehsendung Frauentausch in die Schlagzeilen. Der Verfassungsschutz, der Kleemanns Aktivitäten damals ebenfalls im Auge hatte, bezeichnete ihn als »schillernde Persönlichkeit«.

Der Augsburger Rechtsanwalt Felix Hägele erklärte für seinen Mandanten, dass dessen Hakenkreuz dem Original der Nationalsozialisten allenfalls ähnlich sei, da es von einem nebenstehenden Totenkopf teils überlappt werde. Zudem könne Kleemann wegen seiner Vergesslichkeit nur Fahrlässigkeit aber kein Vorsatz vorgeworfen werden. Für den Fall, dass das Gericht dennoch auf eine Freiheitsstrafe urteile, habe ein Mandant vorgeschlagen, das Tattoo mit einem weiteren Tattoo unkenntlich zu machen.

Bewährung trotz einschlägiger Vorstrafen

Den Vorschlag der Verteidigung griff Richter Kögl auf. Er verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten. Nun muss Kleemann binnen vier Monaten ein Photo vorlegen, das zeigt, dass er das Hakenkreuztattoo hat überstechen lassen und darf innerhalb von vier Jahren nicht mehr straffällig werden. Ansonsten werde die Bewährung widerrufen und Kleemann muss wieder ins Gefängnis.

Online posierte Michael Kleemann als Gründer von »Allgida Kempten« mit einem Schlagring vor einer schwarz-weiß-roten Fahne. (Screenshot Facebook)
Online posierte Michael Kleemann als Gründer von »Allgida Kempten« mit einem Schlagring vor einer schwarz-weiß-roten Fahne. (Screenshot Facebook)

Zwar enthält das Strafregister von Michael Kleemann bereits 20 teils einschlägige Voreintragungen. Darunter Bedrohung, gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung. 2017 verurteilte ihn das Amtsgericht Kempten wegen des Besitzes eines Schlagringes und Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Kleemann hatte online zum Hass gegen Geflüchtete aufgestachelt.

Mehrfach war Kleemann bereits auf Bewährung, mehrfach musste diese Widerrufen werden. »Eigentlich heißt das letzte Chance und die haben Sie wieder mal nicht genutzt«, sagte der Richter zur Begründung der Bewährung.

Allerdings stehe Kleemann »jetzt besser da« und der Abstand zwischen den Straftaten werde größer, weshalb eine »positive Sozialprognose« anzunehmen sei. »Ich habe mehr als Hoffnung, dass sie jetzt auf dem richtigen Weg sind und das jetzt sozusagen ein Nachzügler Ihrer Vergangenheit gewesen ist«, mahnte Richter Kögl den Angeklagten, bevor er die Verhandlung beendete. Was Kögl offenbar nicht weiß: Inzwischen hat sich Michael Kleemann der eng an den historischen Nationalsozialismus angelehnten Partei Der Dritte Weg zugewandt.


Hilfe: Du hast selbst einen Übergriff erlebt?

Dann kannst du Hilfe bei B.U.D. Bayern bekommen. Das ist eine unabhängige Beratungsstelle für Betroffene von rechten, rassistischen und antisemitischen Übergriffen.

Zeug_innen können sich an B.U.D. Bayern wenden, dann wird der Vorfall registriert und Betroffenen geholfen – wenn sie das wollen.

Wenn du in Baden-Württemberg bist, ist dieLeuchtlinie für dich da.

Eltern, Angehörige und Freunde von Jugendlichen, die sich rechts orientieren, können Hilfe bei der Elternberatung bekommen.

Und wenn du selbst etwas gegen Rechts unternehmen willst, steht dir die Mobile Beratung zur Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert