Überlingen, 16.09.2025. Ein 63-Jähriger grölt und gestikuliert verfassungswidrige Parolen im stark betrunkenen Zustand. Dafür erteilt die Polizei ihm einen Platzverweis und leitet Ermittlungen ein.
Strafrechtlich verantworten muss sich ein alkoholisierter 63-Jähriger, der am Dienstagmorgen, den 16. September, lautstark verfassungswidrige Parolen in der Lippertsreuter Straße in Überlingen von sich gab und entsprechend gestikulierte. Das berichtet die Polizei in einer Pressemitteilung vom 17. September. Demnach erteilten die Polizist*innen ihm einen Platzverweis, nachdem der mit 2,5 Promille stark alkoholisierte Mann für Unmut gesorgt habe, und leiteten entsprechende Ermittlungen gegen ihn ein. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Parolen und »entsprechender« Gestik um den Hitlergruß handelte.
Titelbild: Unterkunftsbaracke des KZ-Außenkommando Biesings, auch Schlachters genannt, im Landkreis Lindau. Es war eines der Außenlager am Bodensee des Konzentrationslagers Dachau. Gemeinfrei, aus: Werner Dobras, Andreas Kurz (Hrsg.): Daheim im Landkreis Lindau, Stadler Verlagsgesellschaft, Konstanz 1994, S. 133, ISBN 3-7977-0281-7



