Gegen Zahlung einer Geldauflage an den Diabetes Kinder Ulm e. V. stellt das Amtsgericht Günzburg ein Verfahren wegen mehrfacher rassistischer Beleidigungen in Krumbach ein.
Am 17. Oktober 2022 kam es nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 21:30 Uhr in der Talstraße in Krumbach zu einem Verkehrsunfall. In der Folge trat demnach der an diesem Vorfall völlig unbeteiligte, zur Tatzeit 43 Jahre alte, Angeklagte aus Krumbach hinzu und beleidigte »ohne erkennbaren Grund« einen Geschädigten rassistisch mit den Worten: »Du bist nun gefickt!«, »Alle K■■■■■■ sind gleich!«, »Ich fick dich!«, »Du Hund«, »Du Arschloch«, »Du K■■■■■« und »Du Wichser«. Zwei weitere Geschädigte beleidigte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft ebenfalls rassistisch als »K■■■■■«.
Einstellung gegen Spende soll öffentliches Strafinteresse beseitigen
Nachdem die zunächst für den 15. März 2023 angesetzte Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Günzburg auf den 12. April verlegt wurde, beschloss das Gericht die vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 a Abs. 2 StPO. (7 Ds 304 Js 20431/22) Demnach ist eine Einstellung gegen Auflagen möglich, wenn sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagte einig sind, dass die Erfüllung der Auflage geeignet ist, »das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.« Die Perspektive der Geschädigten spielt hierfür keine Rolle.
Der angeklagte muss nun eine Geldauflage in Höhe von 1.500 € an den Verein Diabetes Kinder Ulm e. V. bezahlen, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens abzuwenden. Dann wird die Einstellung rechtskräftig.
Einstellung gegen Spende soll öffentliches Strafinteresse beseitigen = Ablasshandel light. Und was wäre ein ersichtlicher Grund für eine rassistische Beleidigung?