Das Amtsgericht Kaufbeuren verurteilt einen 22-jährigen Ostallgäuer, der volksverhetzende Bilder geteilt hat, die Behinderte verächtlich machen.
Am Montag musste sich ein 22-Jähriger aus dem südlichen Ostallgäu vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Volksverhetzung in drei Fällen sowie einmal in Verbindung mit der Verbreitung pornografischer Inhalte verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, entsprechende Nachrichten an eine WhatsApp-Gruppe mit 18 Teilnehmenden versandt zu haben.
Am 19. April 2021 soll der Angeklagte demnach ein Bild versandt haben, das ein Mädchen zeigt, das laut Staatsanwaltschaft »augenscheinlich ein Downsyndrom hat«. Dem war ein Text beigefügt, der diese verächtlich macht. Eine Woche später folge das Bild eines Mannes, der ebenfalls an Trisomie 21 erkrankt sei. Zu sehen ist außerdem eine ableistische, also gegen Behinderte gerichtete, Beleidigung. Am 14. Mai folgte dann nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft das pornografische Bild sowie ein weiteres Bild, das Verachtung gegen Menschen mit Down-Syndrom ausdrückt.
Amtsrichterin Kiening ist der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt und verurteilte den 22-Jährigen wegen Volksverhetzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verbreitung pornographischer Inhalte zu einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro. (9 Cs 360 Js 20881/21) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.