Weil er einen Mitarbeiter eines Getränkemarkts in Günzburg, der ihn auf die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske hinwies, beleidigte und mit dem Tod bedrohte, muss ein Mann aus Burgau für sechs Monate hinter Gitter.
Am heutigen Donnerstag musste sich ein Burgauer vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten. Der damals 43-Jährige betrat am 21. Januar diesen Jahres zusammen mit einem Begleiter einen Getränkemarkt in Günzburg, um dort Getränke einzukaufen. Dabei trug der Angeklagte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft entgegen der geltenden Bestimmungen zum tragen einer FFP2-Maske lediglich eine sogenannte OP-Maske. Darauf wies ihn ein Mitarbeiter hin, worauf der Angeklagte aggressiv reagierte und den Mitarbeiter verbal anging.
Zunächst schrie der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Mitarbeiter mehrfach an, dass dieser »die Fresse halten« solle. Der
Mitarbeiter erklärte dem Angeklagten und seinem Begleiter darauf hin, dass er nun die Polizei rufen werde und sie den Getränkemarkt verlassen sollen. Daraufhin schrie der Angeklagte den Mitarbeiter beim Verlassen der Räumlichkeiten zu: »Ich bring dich um, du Schwein«, so die Staatsanwaltschaft. Zudem habe der Angeklagte rund zwei Wochen später eine Person auf Facebook als »Sozialschmarotzer« bezeichnet und geschrieben: »Brot kann schimmeln, was kannst du«.
Das Amtsgericht Günzburg verurteilte den Angeklagten am Donnerstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung (Az 2 Ds 102 Js 5820/21).